AfA: nicht selbst bezahlte Anschaffungsnebenkosten

Guten Tag,

folgender Musterfall bringt mich zum Scheitern:
ein Steuerpflichtiger erwirbt im Jahr 2005 eine Immobile (Jahr der Herstellung 1994, damaliger Verkaufspreis 266.000 DM) für 150.000 €.
Notarkosten etc werden bis auf die Grunderwerbssteuer vom Verkäufer(Annahme: Eltern des Steuerpflichtigen) übernommen.
Sind den Anschaffungsnebenkosten nur die Grunderwerbssteuer zuzurechnen, oder Notarkosten etc, obwohl sie nicht vom Steuerpflichtigen selbst getragen wurden?

Hallo, beim kauf einer Immobilie entstehen steuerlich folgende Positionen:

1- Geldbeschaffungskosten (Diagio, Eintragung der Grundschuld u. Notarkosten hierzu, usw.)

2.) Kosten für den Grund und Boden (gehört nicht zur AfA-Bemesssungsgrundlage)

3.) Gebäudeabschreibung

Pos. 1 können Sie direkt im Jahr der Anschaffung ansetzten.

Pos. 3 wird wie folgt berechnet:

Anschaffungskosten

  • Pos. 1
  • Pos. 2 (Qm/Preis kann man beim Gutachterausschuss nachfragen.
  • Ergebiss ist die Bemessungsgrundlage für die AfA
    Zum Kaufpreis von 150 000 km sind alle Kosten zu addieren welche mit der Anschaffung zusammenhängen und die Sie bezahlt haben.
    Wie alles im Steuerecht ist das tlw. nicht genau zu erklären. Ich habe hier mal eine Seite die sollten Sie sich anschauen:
    http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/G/Gebaeu…

Gehen Sie doch einmal mit dem Problem zum Finanzamt und lassen Sie sich das aufgrund Ihrer Belege berechnen und erklären.
Gruß M.B