AFA Rückzahlung bei Denkmalsanierung ?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage:

Ich möchte eine denkmalgeschütze Kernsanierungsimmobilie kaufen. Kauf ist sicher, alles
mündelsicher durch meine Hausbank konstruiert ( Miete, Bauträger,usw.)
Da ich die Immo nicht selbst beziehe ( kaufe ich zur Steuerersparnis) habe ich natürlich das Problem mit einer evtl. Rückzahlung der AFA.
Wie ist das bei Denkmalschutzobjekten? Gilt hier die selbe Regelung wie bei der " normalen" Afa, wenn ich innerhalb von 10 Jahren wieder verkaufe?
( Also Rückzahlung der AFA wg. Spekulationsgewinn)

Fundierte Antworten wären echt toll.

liebe Grüße
Micha

Sorry,

leider habe ich in meiner Berufspraxis diese Frage noch nicht beantworten müssen. - Sorry