AfA Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Hallo!
Angenommen ein Freiberufler wohnt in einem Eigenheim (alt) unten und nutzt die gesamte obere Etage beruflich. Sind da Unterschiede bei der AfA zu beachten?
Gruß,
Eva

Hallo!

Nein. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt genauso weiter.

Es wird halt zu Betriebsvermögen, das kann später mal sehr schmerzhaft werden, wenn die Tätigkeit aufgegeben oder die Hütte verkauft wird.

Schöne Grüße!