AfA und Steuer beim Firmen Kfz

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ein Firmenfahrzeug angeschafft wurde und es vor den 3 Jahren Abschreibungszeit kaputt geht. ( Motorschaden, war kein Neuwagen sondern ein altes gebrauchtes ).
Kann man dann die restliche AfA im selben Jahr abschreiben? ( den Restwert natürlich auch angegeben).
Also in die Gewinn & Verlustrechnung mit einbringen?

Weiter,
muss man das neue Firmenfahrzeug auf die Firma zulassen oder könnte man es auch auf sich zulassen.
Da man privat ÖD Tarif auf das Fahrzeug bekommt.
( Firma läuft als Kleinunternehmen nebenher )

Noch eine Frage!
Die Steuer für das FFg, kann man nicht in die Gewinn & Verluszrechnung nehmen, oder?

Danke Dir im Voraus

Hallo und einen guten Tag!
Ganz kurz weil zeitknapp: Die restliche AfA abschreiben ist okay. Ein evtl. Erlös muss gegengerechnet werden.

Wenn das Kleinunternehmen keine juristische Person (GmbH oder dergleichen) ist, kann nur auf die eigene Person zugelassen werden.

Die KFZ-Steuer ist absetzbar.

Viele Grüße Edith

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ein Firmenfahrzeug angeschafft wurde und es vor den 3
Jahren Abschreibungszeit kaputt geht.
Weiter,
muss man das neue Firmenfahrzeug auf die Firma zulassen oder
könnte man es auch auf sich zulassen.
Da man privat ÖD Tarif auf das Fahrzeug bekommt.
( Firma läuft als Kleinunternehmen nebenher )

Noch eine Frage!
Die Steuer für das FFg, kann man nicht in die Gewinn &
Verluszrechnung nehmen, oder?

Danke Dir im Voraus