Liebe/-r Experte/-in,
wenn ein Firmenfahrzeug angeschafft wurde und es vor den 3 Jahren Abschreibungszeit kaputt geht. ( Motorschaden, war kein Neuwagen sondern ein altes gebrauchtes ).
Kann man dann die restliche AfA im selben Jahr abschreiben? ( den Restwert natürlich auch angegeben).
Also in die Gewinn & Verlustrechnung mit einbringen?
Weiter,
muss man das neue Firmenfahrzeug auf die Firma zulassen oder könnte man es auch auf sich zulassen.
Da man privat ÖD Tarif auf das Fahrzeug bekommt.
( Firma läuft als Kleinunternehmen nebenher )
Noch eine Frage!
Die Steuer für das FFg, kann man nicht in die Gewinn & Verluszrechnung nehmen, oder?
Danke Dir im Voraus