Habe eine Wohnung finanziert und vermietet und habe bisher immer eine Steuergutschrift bekommen, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Dann wurde für 2007 (also in 2008) auf einmal eine Nachzahlung von fast 500,00 € festgesetzt und auch gleich die „Vorauszahlung“ für dasd Folgejahr. Für 2008 habe ich dann wiederum eine Erstattung bekommen (wie üblicherweise).
Nun habe ich den Wink bekommen, dass ich wohl vergessen habe bei der Anlage V anzukreuzen „Afa wie 2006“. Das wäre wohl 4 Jahre lang korrigierbar, da das FA mich hätte darauf hinweisen müssen, dass ich die Afa vergessen habe anzukreuzen.
Ist das Tatsächlich so? Kann mir das jemand bestätigen?
Ich muß dazu sagen, dass ich dummerweise für 2007 die ESt-Erklärung mit ELSTER gemacht habe und werde das in Zukunft nicht mehr machen!!!
Ich denke das Programm ist so ausgelegt, dass es einen „führt“!
Eigenartig, zumindest kann ich nichtmal mehr die Unterlagen ausdrucken! Das geht nur einmal, kurz bevor man übermittelt - und damals hat es die Anlage V nicht mit ausgedruckt…
soory da kann ich nicht weiterhelfen
Hallo,
- Frage, wann ist der Bescheid ergangen? Wenn es noch keinen Monat her ist, kannst du einen Einspruch einlegen. Und die Afa nachholen…
Wenn die frist schon abgelaufen ist, kannst du sie in den Folgejahren nachholen…
Ich würde Dir empfehlen dich einfach mal mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen… Meistens helfen die einem auch weiter, wenn du denen erklärst wie es zustande gekommen ist. Oder sie bieten Dir zumindest mal einen Lösungsansatz an.
Viele Grüße
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zu 1)
der Bescheid ist von 2008. Ich sagte ja, mir wurde mitgeteilt, dass es wohl ein Sondereinspruchsrecht gibt, wenn die Afa vergessen wurde (sprich die Jahre zuvor auch schon für das selbe Objekt abgeschrieben wurde und in einem Jahr vergessen wurde, hätte das FA mich darauf aufmerksam machen müssen und somit hätte ich wohl 4 Jahre um zu korrigieren).
Wenn das stimmt, könnte ich jetzt noch für 2007 eine Korrektur der Afa vornehmen und die Nachzahlung würde wieder ein Guthaben ergeben - wie es in den vorherigen Jahren war.
Ja das mit dem FA direkt anrufen, ist eine gute Idee. Ich frage dort mal an, ansonsten muß ich wohl oder übel doch zum Steuerberater (was ich ja eigentlich vermeiden wollte wg. der Kosten - hat ja die Jahre zuvor auch schon super geklappt!).
-)
Danke nochmals.
Hallo,
ja das gibt es… müsste ich aber erstmal nachlesen…
ich glaube die 1 Jahr ab zugangsvermutung…
also ruf die am besten mal an…
Viele Erfolg
Viele Grüße