Afghanisches Recht

Guten Tag,
ich würde gerne Wissen ob und falls ja, seit wann Ehrenmorde in Afghanistan verboten sind. Am liebsten mit einer zitierfähigen Fundstelle :smile:
Grüße!

Guten Tag,
ich würde gerne Wissen ob und falls ja, seit wann Ehrenmorde
in Afghanistan verboten sind. Am liebsten mit einer
zitierfähigen Fundstelle :smile:

Hi,

schon mal gegoogelt?

Wikipedia schreibt zum Thema Ehrenmord:

Ein Mann und seine Familie sind in diesem kulturellen Verständnis auch dann „entehrt“, wenn die Frau keine „Schuld“ an den Vorkommnissen trägt: zum Beispiel, wenn sie vergewaltigt wird oder wenn sich ein „unpassender“ Mann in sie verliebt. Die afghanische Frauenrechtsorganisation RAWA machte Fälle von Ehrenmorden infolge eines zufälligen Blickes einer Frau auf einen Mann bekannt.

Vielleicht hat die RAWA ja belastbare Quellen zur Hand:
http://www.rawa.org/german.htm

Gruß,

Hallo!

Die Frage ging aber darum, ob Ehrenmorde in Afghanistan verboten sind und ich vermute mal, dass das der Fall ist, auch wenn ich es nicht weiß.

Gruß
Tom

ich würde gerne Wissen ob und falls ja, seit wann Ehrenmorde
in Afghanistan verboten sind. Am liebsten mit einer
zitierfähigen Fundstelle :smile:

Ja, sind sie. Artikel 6 und 7 der afghanischen Verfassung von 2004 garantieren den Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde. Das afghanischen Strafrecht verbietet Menschenrechtsverletzungen.
Problematisch ist, dass Artikel 1 des Afghanischen Strafgesetzes festlegt, dass das Afghanische Strafrecht bis dato nur einen bestimmten Teil von Straftatbeständen erfasst. Nicht erfasst sind die sogenannten „Hadd-Delikte“ des islamischen Rechts/der Scharia. Es ist also theoretisch möglich im Zweifelsfall auf die Scharia zurückzugreifen. Da aber auch die Schari`a keine legalen Ehrenmorde kennt und sie als Mord sieht ist in Afghanistan zwingend ein Ehrenmord auch ein Mord.

Da die afghanische Regierung aber kaum Einfluss über Kabul hinaus hat ist das höchstens eine theoretische Überlegung.

Gruß Andreas

Bezug derer?
Hallo!

Ja, sind sie. Artikel 6 und 7 der afghanischen Verfassung von
2004 garantieren den Schutz der Menschenrechte und
Menschenwürde.

Und auf welche Menschenrechte beziehen die sich da?
Das, was ich darunter verstehe, verbietet jedes Toeten.
Doch was verstehen die darunter?

Gruss
Paul

Hallo!

Wahrscheinlich genau das gleiche wie wir. Man kann nicht das Rechtsempfinden irgendwelcher radikaler Fundamentalisten und die Umsetzung in Gebieten mit riesengroßer Analphabetenrate mit dem gesamten Rechtsempfinden des Islam gleichsetzen. Dabei muss man auch noch berücksichtigen, dass es im Islam keine Amtskirche mit einheitlicher Lehrbefugnis gibt, wie wir es von den christlichen, insb. bei uns in der katholischen Kirche kennen. Was islamisch richtig ist und was nicht, ist unter islamischen Theologen sehr umstritten und das reicht von Talibanideologie bis hin zu sehr modernen Vorstellungen. Ich empfehle hier das Buch: Öztürk, Der verfälschte Islam - wirklich lesenswert. Bis auf ein paar besonders radikale und fundamentalistische Strömungen erlaubt aber der Islam keinesfalls einen Menschen zu töten!

Wenn wir von Afghanistan reden müssen wir einfach mit einer viel größeren gesellschaftlichen Vielfalt, was Ethnien, Religion und auch was Bildung anlangt leben. Viele hier in Europa stellen sich Zentralasien und den indischen Subkontinent so vor wie ein größeres Europa, da gibts dann in Afghanistan die Afghanen, in Pakistan die Pakistaner in Indien die Inder etc. - so siehts dort aber nicht aus. In diesen Ländern gibt es eine Multikulturalität, wie sie sich ein nationalstaatlich denkender Durchschnittseuropäer nicht vorstellen kann. Das muss man berücksichtigen, wenn man über solche Länder spricht und erst recht, wenn man dort Politik machen will.

Gruß
Tom

Vielen Dank für Deine Antwort, hat mir schonmal sehr geholfen!
Nachdem was ich bisher im Internet finden konnte ist die Geschicht von afghanischem Recht ja mehr als turbulent.
Aber ich würde mich gerne auf die jüngere Entwicklung beschränken. Noch genauer: Ehrenmorde im Islamischen Emirat Afghanistan.
Hier hat dann doch auch die Sharia gegolten (unter Einfluss von paschtunischem Stammesrecht, laut Wiki).
Auch unter Berücksichtigung der paschtunischen Einflüsse kann ich also davon ausgehen das Ehrenmorde defacto verboten waren?

Das Ehrenmorde trotzdem geduldet bzw nicht strafrechtlich verfolgt worden sind ist mir klar, mir gehts es tatsächlich nur darum ob jemand der in Afghanistan aufgewachsen ist wissen muss das ein Ehrenmord verboten ist und lediglich über die srafrechtliche Verfolgungsrelevanz irrt.

Um noch konkreter zu werden: Wurde, im genannten Zeitraum, ein Ehrenmord öffentlich begangen? Oder haben der/die Mörder wenigstens versucht ihre Spuren zu verdecken?

Hallo!

Frag mich jetzt nicht im Detail, aber die Sharia ist nicht einfach so ein Rechtsbuch. Die Sharia ist im Prinzip eine Rechtsüberlieferung, es ist aber unter islamischen Theologen auch umstritten, wie die Sharia auszulegen ist und was dazu gehört und was nicht. Es gibt beispielsweise manche strittigen Punkte bei der Auslegung des islamischen Rechts, die schlicht und einfach auf Übersetzungsproblemen beruhen (sowas gibts beispielsweise im Zusammenhang mit der Untreue der Ehefrau).

Rechtstheoretisch muss man auch immer mitbedenken, dass das Recht in einer Diktatur eine ganz andere Funktion hat als in einem Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat ist das Recht quasi eine Art neutrale Instanz zwischen Staat und Rechtsunterworfenem an das sich alle halten müssen. In einer Diktatur erfüllt das Recht die Funktion den Herrschaftsanspruch des Herrschenden durchzusetzen, weshalb die Herrschenden regelmäßig für sich das Recht reklamieren sich im Staatsinteresse über das Recht stellen zu dürfen, was dann auch immer tatsächliche Praxis ist. Lesenswert zu dem Thema die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zu den Mauerschützenprozessen.

Gruß
Tom

Hallo!

Frag mich jetzt nicht im Detail, aber die Sharia ist nicht
einfach so ein Rechtsbuch. Die Sharia ist im Prinzip eine
Rechtsüberlieferung, es ist aber unter islamischen Theologen
auch umstritten, wie die Sharia auszulegen ist und was dazu
gehört und was nicht.

Das ändert aber nichts daran, dass die Shari`a Selbstjustiz (und nichts anderes ist ein sogenannter „Ehrenmord“) ausschließt. Sie legt unmissverständlich eine glaubensbezogene Gerichtsbarkeit fest.

Rechtstheoretisch muss man auch immer mitbedenken, dass das
Recht in einer Diktatur eine ganz andere Funktion hat als in
einem Rechtsstaat.

Die Shari`a hat nichts mit dem Recht einer Diktatur zu tun, sie ist schlicht das Recht einer nicht säkularisierten (Glaubens-)Gemeinschaft.

Gruß Andreas

Hallo!

Das ändert aber nichts daran, dass die Shari`a Selbstjustiz
(und nichts anderes ist ein sogenannter „Ehrenmord“)
ausschließt. Sie legt unmissverständlich eine glaubensbezogene
Gerichtsbarkeit fest.

Ja das denke ich auch dass das so ist.

Rechtstheoretisch muss man auch immer mitbedenken, dass das
Recht in einer Diktatur eine ganz andere Funktion hat als in
einem Rechtsstaat.

Naja, wenn in Staaten Sharia zum Recht erhoben wird, ist das so. Außerdem wenn man jetzt mal ganz säkulär denkt wie die Sharia so in Wirklichkeit entstanden ist…

Gruß
Tom