Hallo,
Gegen einen Arbeitnehmer (leitender Angestellter) ist eine laufende Pfändung wirksam, der AG sowie der AN sind gut befreudet, in Absprache lässt sich jetzt der AN das Gehalt, auch rückwirkend, halbieren, damit der Pfändungsbetrag entfällt.
Frage hierzu: Welchen Nachweis muss der AG gegenüber dem Gläubiger führen, um so etwas durchzusetzen, welche Möglichkeiten hat der Gläubiger, den alten Stand wieder zu fordern?
Des weiteren nutz der Schuldner 4 Unterhalstfreibeträge, lt. FA ist er Klasse 1.0, die Personen sind lt. vorliegendem Nachweis nicht unterhaltspflichtig, da diese selbst verdienen bzw. über Vermögen verfügen.
Welchen nachweis muss der AG bringen, um zu beweisen, dass die Unterhaltsansprüche überhaupt bestehen?
Bitte nur Experten!
Danke und Grüße
Al