Wie verhält sich die Rechtslage, wenn ein freiwillig Versicherter bei
der GKV mit seinem Kind eine Familienversicherung kündigt, er selbst in die PKV wechselt, das Kind aber in der bisherigen Versicherung
als Freiwilliges Mitglied weiterversichert, da es nicht in die private aufgenommen wurde:
Der AG zahlt den Zuschuss für die PKV des AN, hier wird aber die Höchstgrenze des AG-Zuschusses nicht erreicht.
Übernimmt der AG dann auch, natürlich nur bis zur Höchstgrenze, anteilig die Kosten für das freiwillig Versicherte Kind.
Welche Rechtsgrundlage liegt dieser Sachverhalt dann zugrunde???
Kann mir hier jemand weiterhelfen???
Vielen Dank schon einmal