AG-Anteil Sozialabgaben für GMBH-GF?

Hallo zusammen,
hab für die, die es wissen (ich gehör leider nicht dazu) wohl eine einfache Frage:
Kann bei einer GmbH mit zwei geschäftsführenden Gesellschaftern (je 50%) die Firma den AG-Anteil der Sozialvers. (hier Krankenkasse) übernehmen oder ist das auch wieder verboten ??
Wäre dankbar für eine Antwort oder Quelle
Schönen Tag noch
Frank

Hi,

Kann bei einer GmbH mit zwei geschäftsführenden
Gesellschaftern (je 50%) die Firma den AG-Anteil der
Sozialvers. (hier Krankenkasse) übernehmen oder ist das auch
wieder verboten ??

meines Wissens ist das nicht verboten. Aber die übernommenen Zahlungen müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Gruß
Christian

hi frank,

wenn es sich um SV-pflichtige GF handelt zahlt die haelft des SV der arbeitnehmer (abzug vom brutto) und den rest die GmbH. wenn das netto dann zu klein ist, muss das brutto erhoeht werden.

wenn die GF nicht SV-pflichtig sind, kann der arbeitgeber (also gmbh) bis zu 1/2 der tatsaechlich gezahlten beitrage zur KV STEUERFREI auf den nettolohn draufpacken und auszahlen. ist die KV aber zu teuer, greift ggf. die regel, das nicht mehr erstattet werden kann, als an arbeitgeberanteil (s.o.) für einen versicherungspflichtigen arbeitnehmer zu zahlen wäre …

gruss vom

showbee

p.s. als gmbh-gf würde ich mir patente steuerliche unterstützung suchen!!!

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