Hallo,
vielen Dank erstmal an „Tommel“ für die Beantwortung meiner Frage aus Oktober. Aber eine kleine Unklarheit ist da noch geblieben:
Sind die AG-Anteile zur privaten KV/PV an einen Gesellschafter-GF auch dann LST-pflichtig, wenn der GS/GF nur 49% der Anteile sein Eigen nennt, er also nicht beherrschender GS/GF ist?
Und wo kann ich DAS nachlesen?
Vielen Dank im Voraus
Sind die AG-Anteile zur privaten KV/PV an einen
Gesellschafter-GF auch dann LST-pflichtig, wenn der GS/GF nur
49% der Anteile sein Eigen nennt, er also nicht beherrschender
GS/GF ist?
Wenn jemand „nur“ 49% der Anteile hält, heißt das nicht automatisch, dass er nicht beherrschend ist. Durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag kann man auch durch eine Beteiligung von z. B. 25% beherrschend sein.
Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschend ist, ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kein Arbeitnehmer und das Gehalt ist nicht sozialversicherungspflichtig, und damit sind auch gezahlte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung steuerpflichtig da die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 62 EStG nur dann greift, wenn der Arbeitgeber zur Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung gesetzlich verpflichtet ist. Hier macht er das aber freiwillig bzw. aufgrund des Arbeitsvertrags.
Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht beherrschend ist und damit Arbeitnehmer ist, muss der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zahlen, damit ist § 3 Nr. 62 EStG erfüllt und die Arbeitgeberanteile sind steuerfrei.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
OK, verstehe ich ja, aber der GS-GF ist KEIN Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherung (und zwar aufgrund eines Bescheides der Dt. RV),
er ist aber auch aufgrund des GS-Vertages nicht beherrschend (oder schließt das eine das andere aus?).
Vielen Dank für die Hilfe bei der „Never ending story“
er ist aber auch aufgrund des GS-Vertages nicht beherrschend
(oder schließt das eine das andere aus?).
Vielen Dank für die Hilfe bei der „Never ending story“
Verstehe zwar nicht ganz, warum er dann kein Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung sein soll, aber in diesem Fall sind Zuschüsse zur KV/PV Arbeitslohn und steuerpflichtig.
Ja, genau das verstehe ich auch nicht!
Denke das Problem liegt dann an anderer Stelle…
Aber trotzdem vielen Dank!!!
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