AG behält Abgaben offenbar für sich / keine LohnAr

Hallo,

man stelle sich folgendes Szenario vor:

Ein Arbeitnehmer arbeitet knapp 3 Monate in Vollzeit und bekommt auch seinen Lohn abzgl. gewisser Abgaben ausgezahlt. Nun hat der AN gekündigt. Der AG gibt jedoch keine Lohnabrechnungen etc. heraus. Auch nach mehrmaligen schriftlichen Aufforderungen ist der AG seiner Pflicht nicht nachgekommen.

Es besteht der Verdacht, dass der AG die Lohnabgaben nicht an Finanzamt usw. gezahlt, sondern selbst einbehalten hat.

Dieser Verdacht wird weiter davon genährt, dass keine Krankenkassenbeiträge abgeführt wurden, obwohl sie zu zahlen gewesen wären. Der AN war bereits privat versichert und wusste nicht, dass er während dieser Beschäftigung in eine gesetzliche KK hätten einzahlen müssen, weshalb ihm dieses Fehlverhalten nicht auffiel. Der AG hätten ihn von sich aus in einer gesetzlichen KK anmelden müssen.
Erst sein neuer AG machte ihn darauf aufmerksam.

Wie würde der AN nun vorgehen? Da der AN unter dem Steuerfreibetrag liegt, könnte er die gezahlte Lohnsteuer vom Staat zurückfordern. Der AG hat aber ja offenbar besagte Steuern für sich behalten oder aber es fehlt zumindest eine Lohnabrechnung für die Steuererklärung.
Zudem ginge es ja auch um Rentenversicherungsbeiträge.

Eine Rechtsschutzversicherung hat der AN nicht und ist somit auf Eigeninitiative und staatliche Hilfe angewiesen.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Vielen Dank und schöne Grüße!

Der AN würde den Prozess ja gewinnen
würde erstmal nur in Vorkasse treten
würde alles wiederkriegen (oder??)
ausserdem gibt es sowas wie Prozesshilfe…

nur fragt man sich natürlich ob der AN des mit der Versicherung nicht hätte wissen können/müssen
und nicht schon vorher die Abrechnung + Belege verlangt hat…

Hallo,

ist denn der Arbeitnehmer beim neuen Arbeitgeber auch gesetzlich krankenversichert?
Dann geht der Arbeitnehmer zu dieser gesetzlichen Krankenkasse hin (oder er sucht sich eine gesetzliche KK aus), schildert den Fall und die kümmern sich und schicken ihren Außendienst los.
Die gesetzliche Krankenkasse ist die Einzugsstelle für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (also KV, PV, AloV + RV).

Wegen der Lohnsteuer sollte sich der AN an sein Finanzamt wenden, auch die haben einen Außendienst bzw. nehmen Kontakt zum Finanzamt des früheren AG auf.

Wenn das alles nichts geholfen hat, kann der AN immer noch über eine Klage beim Arbeitsgericht nachdenken.

Hat der AN eigentlich handfeste Beweise, daß er beschäftigt war?
Z.B. Lohnzahlung per Überweisung auf sein Konto? Dann die entsprechenden Kontoauszüge der Krankenkasse und dem Finanzamt vorlegen.
Wenn nein, dann schon mal Namen und Adressen von den früheren Kollegen und/oder Kunden notieren, falls diese als Zeugen gebraucht werden.

Für eine Klage beim Arbeitsgericht empfiehlt sich aber unbedingt ein Anwalt, der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Die eigenen Anwaltskosten trägt in der 1. Instanz jede Partei selbst, egal wer den Prozeß gewinnt oder verliert. Ein Anwalt wird normalerweise den AN beim Antrag auf Prozeßkostenhilfe unterstützen.

Gruß Gudrun

Dieter Nuhr
Hi!

Der AN würde den Prozess ja gewinnen

Schön, dass Du Hellseher bist.

würde erstmal nur in Vorkasse treten

Blödsinn

würde alles wiederkriegen

Schön, dass Du Hellseher bist

(oder??)

Wenn Du keine Ahnung hast, warum meldest Du Dich dann zu Wort?

ausserdem gibt es sowas wie Prozesshilfe…

Was hat ProzessKOSTENBEIhilfe mit dem Ganzen zu tun?

Sei so gut, und unterlasse es, in einem Expertenforum mit solch einem Unfug zu „glänzen“ - Dich könnte sonst noch jemand ernst nehmen, und dadurch könnte sogar Schaden entstehen.

Gruß
Guido

Frei nach Dieter Nuhr:

Man kann seine Meinung sagen - man muss es nicht

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Hi!

Der AN würde den Prozess ja gewinnen

Schön, dass Du Hellseher bist.

würde erstmal nur in Vorkasse treten

Blödsinn

würde alles wiederkriegen

Schön, dass Du Hellseher bist

(oder??)

da es so beschrieben wurde wie es beschrieben ist ,ist die Sachlage klar und man muss davon ausgehn dass der AG falsch liegt,ergo ist es eine Vorkasse…

Wenn Du keine Ahnung hast, warum meldest Du Dich dann zu Wort?

weil ich nicht alles fachjuristisch kleinrede und normal Rede…ich gehe nunmal von der beschriebenen Sachlage aus und nicht von irgendwelchen nicht beschriebenen Kleinigkeiten

ausserdem gibt es sowas wie Prozesshilfe…

Was hat ProzessKOSTENBEIhilfe mit dem Ganzen zu tun?

Sei so gut, und unterlasse es, in einem Expertenforum mit
solch einem Unfug zu „glänzen“ - Dich könnte sonst noch jemand
ernst nehmen, und dadurch könnte sogar Schaden entstehn

worin besteht denn dann deine Hilfe oder biste jetzt möchtegern-mod??

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Hi!

da es so beschrieben wurde wie es beschrieben ist ,ist die
Sachlage klar

Das ist sie eben nicht

und man muss davon ausgehn dass der AG falsch
liegt,ergo ist es eine Vorkasse…

Welche Kosten genau fallen denn so an, die man VORHER bezahlen muss?

weil ich nicht alles fachjuristisch kleinrede und normal
Rede…ich gehe nunmal von der beschriebenen Sachlage aus und
nicht von irgendwelchen nicht beschriebenen Kleinigkeiten

Du gehst von Deinem nicht vorhandenen Fachwissen aus - und das reicht nicht für eine sinnvolle Antwort in einem Expertenforum.

Also lass es bitte!

worin besteht denn dann deine Hilfe oder biste jetzt
möchtegern-mod??

Meine Hilfe besteht schlicht darin, Deinen Unfug als solchen zu outen, damit das um Himmels Willen niemand ernst nimmt.

Die Frage IST schon so weit wie möglich beantwortet, also ist es völliger Blödsinn, seinen Senf noch zusätzlich dazuzugeben.

Nebenbei: Möchtegern-MOD bin ich nicht - und hier antworte ich tatsächlich mal nur als User, dem Dummschwätzerei auf die Nerven geht.

Also noch einmal die Bitte: Wenn Du keine Ahnung hast, unterlasse es bitte, dieses Brett vollzuspamen!

Gruß
Guido

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Der AN ist inzwischen Student und privat versichert. Er hatte während der Zeit beim neuen AG zusätzlich in die AOK eingezahlt. Also würde er sich an die AOK und Finanzamt wenden, wunderbar.
Der AN hat einen Arbeitsvertrag und Lohnüberweisungen und eine ellenlange Liste von Email Schriftverkehr, das sollte also kein Problem darstellen.

Vielen Dank!

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