daß der Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung auch seinen Anteil zahlen muß ist klar. Unklar ist mir jedoch, ob er das auch für den Anteil der Kinder leisten muß ? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung oder wäre das (so wie es bisher bei mir der Fall war) eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ?
Danke für die Antworten
Christian
Hallo Christian,
dein Arbeitgeber muss für deine Kinder auch den hälftigen Beitragszuschuss erbringen und ggf. auch für deine Frau.
Dies jedoch nur bis zu der Höhe, die dem hälftigen Höchstbeitrag in der GKV entspricht. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung.
Gruß
Marco
Hallo,
in Ergänzung zu dem was Marco geschrieben hat -
Esgibt einen gesetzlich festgelegten Hächstarbeitgeberzuschuss
für eine private KV.
Solange dieser durch den eigenen KV-Beitrag des Arbeitnehmers
nicht aufgebraucht ist kannn eine ggf. bestehende Krankenver-
sichgerung für Frau und Kind/er berücksichtigt werden.
Gruss
Günter