AG berechnet falsch LSt-Klasse

Moin, Moin liebe Gemeinde

Hier mal eine rein hypothetische Frage, natürlich ohne Bezug zur Realität.
Gegeben: Ein ArbeitNehmer/in (Lohnsteuerklasse 3, 2 Kinder)

Der Arbeitgeber benutzt seit Januar 2014 eine neue Abrechnungssoftware für den Lohn. Dabei wurde die Steuerklasse des AN irrtümlich mit Klasse 4 / 2 Kinder (statt 3/2) übertragen und abgerechnet.

Der AN merkt dies erst Anfang April 2014 aufgrund wechselnder Bezüge wg. Wechselschichten, Nacht-, Wochenend-, Feiertags- und Bereitschaftszuschlägen und hat bereits viele hundert Euro zuviel Lohnsteuer gezahlt.

Welche Möglichkeiten hat wohl der AN, dieses Geld zurückzubekommen, ohne auf den Jahresausgleich warten zu müssen. Wer hat wie zu handeln?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten

Hallo,

Moin, Moin liebe Gemeinde

Hier mal eine rein hypothetische Frage, natürlich ohne Bezug
zur Realität.
Gegeben: Ein ArbeitNehmer/in (Lohnsteuerklasse 3, 2 Kinder)

Der Arbeitgeber benutzt seit Januar 2014 eine neue
Abrechnungssoftware für den Lohn.

Ich glaube eher, dass der AG erstmals die s.g. ElStAm abgerufen hat. In diesem neuen Verfahren werden die Daten, die sonst auf der Steuerkarte standen, nun vom Finanzamt zur Verfügung gestellt. Wenn das FA Steuerklasse 4 hinterlegt hat, ist der AG verpflichtet, die 4 auch anzuwenden.
Vielleicht erkundigt sich der AN mal beim FA, welche Abzugsmerkmale hier hinterlegt sind.

Dabei wurde die Steuerklasse

des AN irrtümlich mit Klasse 4 / 2 Kinder (statt 3/2)
übertragen und abgerechnet.

Nun, das ist natürlich bitter.

Der AN merkt dies erst Anfang April 2014 aufgrund wechselnder
Bezüge wg. Wechselschichten, Nacht-, Wochenend-, Feiertags-
und Bereitschaftszuschlägen und hat bereits viele hundert Euro
zuviel Lohnsteuer gezahlt.

Welche Möglichkeiten hat wohl der AN, dieses Geld
zurückzubekommen, ohne auf den Jahresausgleich warten zu
müssen.

Nicht viele, leider.

Wer hat wie zu handeln?

Der AG ist bei einer Erstattung von zu viel gezahlter Lohnsteuer nur dann dazu verpflichtet, wenn eine Korrektur „wirtschaftlich zumutbar“ ist. Das ist natürlich eine Gummiaussage. In den meisten Lohnprogrammen ist es allerdings eine Sache von 5 Minuten, die Abrechnungen zu korrigieren.

Ansonsten wirklich mal beim FA nachfragen, welche Steuerklasse hinterlegt ist. Sollte die falsch sein, die Änderung rückwirkend zum 01.01. beantragen. Wenn das Lohnprogramm die Änderungen erhält, kann das ganz automatisch geändert werden.

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten

Bitte schön

Gesine