Hallo,
nehmen wir mal an, der Arbeitgeber verlangt von einem Arbeitnehmer, er solle sich auf die Suche nach einer neuen Stelle/Arbeitsplatz machen. Der Arbeitnehmer geht darauf ein bewirbt sich und erhält Vorstellungsgespräche.
Ist durch den Wunsch des Arbeitgebers eine Rechtfertigung gegeben, die Vorstellungsgespräche als bezahlte Freizeit auszugleichen? M. E. liegt ein Interesse des Arbeitgebers vor und daher besteht ein Anspruch auf bezahlte Freizeit durch den AN? Ist dem so?
Im Voraus vielen Dank und Grüße,
Thomas