AG "empfiehlt" Stellensuche ==> Freizeitausgleich bei Vorstellungsgesprächen?

Hallo,

nehmen wir mal an, der Arbeitgeber verlangt von einem Arbeitnehmer, er solle sich auf die Suche nach einer neuen Stelle/Arbeitsplatz machen. Der Arbeitnehmer geht darauf ein bewirbt sich und erhält Vorstellungsgespräche.

Ist durch den Wunsch des Arbeitgebers eine Rechtfertigung gegeben, die Vorstellungsgespräche als bezahlte Freizeit auszugleichen? M. E. liegt ein Interesse des Arbeitgebers vor und daher besteht ein Anspruch auf bezahlte Freizeit durch den AN? Ist dem so?

Im Voraus vielen Dank und Grüße,

Thomas

Hallo Thomas,
Verpflichtet ist der AG nicht. Lediglich bei einer ausgesprochenen Kündigung oder auslaufendem Vertrag ist er verpflichtet die beim Arbeitsamt investierte Zeit auszugleichen. 
Jedoch wird der AG in diesem Fall wahrscheinlich aus eigenem Interesse, der betroffenen Person die Suche so einfach wie möglich gestalten.
Lg

Lediglich bei einer
ausgesprochenen Kündigung oder auslaufendem Vertrag ist er
verpflichtet die beim Arbeitsamt investierte Zeit
auszugleichen. 

kannst du grad mal erläutern, warum die zeit des besuchs beim arbeitsamt vom arbeitgeber bezahlt werden muss und wo das steht?

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Er will wohl auf §629 BGB hinaus:
http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html

Der § 629 regelt die Freistellung, der § 616 die Vergütung in der Freistellung…alles jedoch erst nach der Kündigung / Änderungskündigung / Aufhebungsvertrag…

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Der § 629 regelt die Freistellung, der § 616 die Vergütung in
der Freistellung…alles jedoch erst nach der Kündigung /
Änderungskündigung / Aufhebungsvertrag…

nichts anderes wurde ja weiter oben gesagt „nach ausgesprochener Kündigung“. Meiner Erfahrung nach ist es aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen so, daß Arbeitgeber vor deren Auslaufen Freistellungen analog gewähren, was dann aber eine freiwillige Sache ist.

das mit den befristeten Arbeitsverträgen habe ich weg gelassen damits kürzer bleibt, ist aber richtig :wink:

Ich wollte nur nochmal auf den 616 hinweisen aufgrund der Fragestellung zur Lohnzahlung während der Freistellung…

Ich wollte nur nochmal auf den 616 hinweisen aufgrund der
Fragestellung zur Lohnzahlung während der Freistellung…

und das hat mir meine frage auch ausreichend beantwortet.
danke!