Ag erhöht Lohn von 400 Euro auf 410 Euro

Hallo zusammen
Bisher habe ich einen versicherungsfreien Minijob auf 400 Euro Basis gemacht und nun möchte mein AG den Lohn auf 410 Euro erhöhen. Damit wäre ich in einem sozialversicherungspflichtigem Verhältnis sagte er. Was ändert sich für mich ?
Wie wirkt sich das auf das bisher bezogene Alg 2 aus ?
Für Antworten bedanke ich mich mich schonmal im voraus

Hallo,
erkundige dich mal genauer über geringfügige Beschäftigung.
So weit mir bekannt zahlt der AG bis 400,-€ seinen Anteil an der Sozialversicherung pauschal. Wenn er dir 10,-€ mehr gibt kann es sein dass du bezahlen musst und sich seine Sozialversicherungsleistung, sagen wir mal um 20,-€ verringert, so dass er den Gewinn an der Sache hat, namlich 10,-€ die er weniger zahlen muss.

Gruß

Hallo Kurierfahrerin,

der Unterschied zwischen einem 400€ (Minijob) und einem 410€ (Midijob, 400,01 - 800,-) ist:

beim Minijob zahlst Du keine soz.-vers.Abgaben…beim Midijob schon!!

Dass heisst: 400€ beim Mini Job sind 400€ Auszahlbetrag

410€ Midi Job sind ca 360 € Auszahlbetrag

Die Differenz 40€ werden an die Sozialversicherungen gezahlt…Krankenversicherung,Pflegeversicherung
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

Hier ein Link zum ausrechnen: http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/minij…

Der Vorteil für den AG liegt in den geringeren Kosten,
ob es für Dich ein Vorteil ist, muss jeder selbst entscheiden…

Finanziell, was die Höhe Deines Alg´s angeht, ändert sich glaub ich nichts…hast ja mit einem Midi-Job weniger Geld „in der Tasche“, aber die Höchststundenzahl pro Woche darf trotzdem nicht überschritten werden!!! Sonst fällt das Alg weg…

Wie dass mit der doppelten Krankenversicherung geregelt wird weiss ich leider nicht.
Du bist zum einen übers Amt versichert und würdest gleichzeitig durch den Midijob an die KV Beiträge zahlen und bist somit auch da KV- Versichert, also doppelt.
Am besten mal bei der Krankenkasse nachfragen bzw. beim Amt.

Viel Erfolg und gutes Gelingen

Tanja

Krankenversicherung, Sozialversicherungen werden nun von Ihrem AG und nicht von der AFA bezahlt. Für Sie bedeutet das maximal etwas weniger Stütze.

sorry da kann ich dir leider nicht weiter helfen

Also auf jeden Fall muss idch dein erster Weg zur Arge führen. Dort musst du das dann angeben und man wird dir dort sagen, was du nun machen musst. Auch dort wird man dir genau ausrechnen, wie hoch deine Bezüge jetzt sind, bzw. was du noch beantragen musst! Mach das so schnell als möglich!

hallo,

Unternehme alles,um wieder auf 400.-Euro zu kommen.
Über 400.-Euro must du Steuern zahlen,und Sozialabgaben.
Dein gesammtes ALG2 plus 400.-EUro-JOB würde dann geringer ausfallen. Etwa 70.-euros weniger,im Monat.

Du kannst allerdings deine ARGE fragen,ob dein MINIJOB gefördert wird,dann würdest du 800.-EUro bekommen,die hälfte des lOhnes übernimmt die ARGE,und hast dann etwa 100.-Euro mehr als mit dem 400.-Euro Job.(Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit 2 Personen.

Als single weiss ich das nicht.

gruß Solidar

Hallo, soviel ich weis wird dann deine Miete, Heizkosten und Wasser weiterhin bezahlt da du ja das noch nicht alleine tragen kannst und dein Regelsatz müsste evtl. ganz weg Fallen. Aber ob du jetzt die Versicherung oder ähnliches bezahlen muss weis ich leider auch nicht.

Hallo,

also es ändert sich das angerechnete / berücksichtigte Einkommen beim AlG II (könnte sich je nach Gehalt natürlich erhöhen) und die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber bezahlt und nicht mehr von der ARGE / dem Jobcenter.

Ich hoffe ich konnte helfen

hallo kurierfahrerin!

vorab: ich bin nicht DIE expertin zum thema alg2. aber ich habe mich eingehend durchgelesen.
und nach allem was ich weiß, gehe ich davon aus, dass es keinen unterschied macht, ob sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder nicht. dein verdienst ist bis 100 euro ohne abzüge. bis 400 euro (also von 101-400 euro) bleiben dir 20% (soweit ich das richtig in erinnerung habe), und von 401 bis 800 euro bleibt dir ebenfalls ein geringer prozentualer anteil (bin mir nicht sicher, ich glaube 10%), den das amt dir zugesteht. ab 801 euro verdienst wärest du nicht mehr „hilfebedürftigt“, also nicht mehr leistungsberechtigt.
in deinem fall heißt das konkret, dass du von den 10 euro mehr verdienst 10% behalten dürftest. also hättest du 1 euro mehr in der tasche als vorher. (wie gesagt, weiß ich den genauen prozentsatz nicht mehr, das kann man aber auf der der homepage der bundesagentur für arbeit nachlesen.)

ansonsten ändert sich für dich nichts!

das amt schaut nicht nach der versicherungspflicht irgendwelcher jobs. für die berechnung der höhe deines leistungsbezuges vom amt geht es allein um den betrag, der dir vom AG überwiesen wird. und dann wird beides nach o.g. kriterien sozusagen verrechnet.

ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

vg