ein Arbeitgeber weigert sich, eine Lohnsteuerbescheinigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Er vertröstet von einem Monat auf den nächsten. Der Grund dafür ist, dass der AG prüft, ob er die Sozialversicherungsbeiträge, die er während der unwiderruflichen Freistellung gezahlt hat, zurückfordern kann.
Kann er die Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern?
Gibt es eine Möglichkeit, die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung zu erzwingen?
Wenn ja, besteht vor dem Arbeitsgericht Anwaltspflicht?
ein Arbeitgeber weigert sich, eine Lohnsteuerbescheinigung
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Er
vertröstet von einem Monat auf den nächsten. Der Grund dafür
ist, dass der AG prüft, ob er die Sozialversicherungsbeiträge,
die er während der unwiderruflichen Freistellung gezahlt hat,
zurückfordern kann.
Kann er die Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern?
Gibt es eine Möglichkeit, die Erstellung der
Lohnsteuerbescheinigung zu erzwingen?
Ja, Klage.
Wenn ja, besteht vor dem Arbeitsgericht Anwaltspflicht?
Zunächst mal dem Arbeitgeber schriftlich eine angemessene Frist setzen, in der er die Steuererklärung aushändigen soll.
Wenn das soweit noch in richtiger Erinnerung ist, kann der AN im Zweifel bei mangelndem Erfolg zum Finanzamt gehen und sich dort einen vorläufigen Steuerbescheid ausstellen lassen. Dazu wären die Lohnabrechnungen erforderlich.
Ob er Beiträge zur SV zurückfordern könnte, hinge davon ab, ob Lohn zu Unrecht gezahlt wurde.
Nun bliebe aber das Wissen auf der Strecke, von wem der AG Gelder zurückfordern könnte, da die Abgaben zur SV direkt an die Versicherungen gehen.