Hallo,
was haltet ihr von diesem Fall?
Ein AG schließt eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (Zusatzleistung zum Gehalt; 100 €)für den AN ab. Nun scheidet der AN nach nur 8 Monaten aus dem Unternehmen aus. Der AG zahlt jedoch auch den Beitrag für den 9. Monat, so dass die Direktversicherung vom AN erst zum 10. Monat übernommen wurde.
Nach 3 Monaten fängt der AN wieder bei dem AG an zu arbeiten. Dieser überweist an die Direktversicherung einen Monatsbeitrag, obwohl dies nicht vertraglich vereinbart ist. Der AN macht den AG darauf aufmerksam und teilt mit, dass dieser die Beiträge nicht zu zahlen hat.
Nun fällt dem AG nach weiteren 12 Monaten auf, dass hier etwas nicht stimmt und fordert den AN (der mittlerweile wieder für eine andere Firma tätig ist)auf, die 100 Euro an den AG zu überweisen.
Muss der AN die 100€ überweisen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Kerstin