AG füllt den Schrieb fürs ALG1 nicht aus

Hi,

ein Azubi wurde nach Beendigung der Ausbildung nicht übernommen und ist demnach arbeitslos. (August)

Der Azubi dackelt nun zur Arbeitsagentur und will ALG beantragen.

Leider schafft er der Chef nicht, der Arbeitsagentur den Schriebs zurückzuschicken, der nötig ist, um das ALG zu berechnen.
(5 Monate lang nicht, trotz mehrmaligem Zuschickens des Formulars)

der Mensch bekommt keine Leistungen und ist demnach auch nicht versichert.

Was kann der Azubi nun tun?
ALG2 beantragen?

Klagen?

Wie was?

Grüßle

winni

Hi,

eine neugierige Frage. Wieso hat der Azubi überhaupt fünf Monate gewartet. Ich wäre persönlich bei der Firma vorbei gefahren und wäre nicht eher weg gefahren, bis das Formular ausgefüllt worden wäre.

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo

Hat die Agentur für Arbeit sich da denn mal eingeschaltet? In der Regel wirkt ein ernstes Anschreiben von denen mehr Wunder als tausend Anrufe von Dir.

Gruß,
LeoLo

Dampf machen auf beiden Seiten!

Hi,

eine neugierige Frage. Wieso hat der Azubi überhaupt fünf
Monate gewartet. Ich wäre persönlich bei der Firma vorbei
gefahren und wäre nicht eher weg gefahren, bis das Formular
ausgefüllt worden wäre.

Hi,

dem kann ich nur beipflichten! Wenn du eh gekündigt bist, würde ich denen vehement Dampf machen; die haben immerhin eine Verpflichtung der Arbeitsagentur (!) gegenüber, es ist schließlich nicht auf deinem Mist gewachsen, dass das Formular ausgefüllt werden muss.
Insofern würde ich SOFORT zur Arbeitsagentur gehen oder in der Leistungsabteilung anrufen und sagen, der Arbeitgeber weigert sich, das Formular auszufüllen - „kriegt es nicht gebacken“ klingt nicht „dramatisch“ genug.

Es geht immerhin um deine Kohle - die Firma kann dir wurscht sein, wenn sie dir eh gekündigt hat. Also mach Dampf und frag sie mal, was sie eigentlich für ein unzuverlässiges Geschäftsgebaren haben, am besten wenn Kunden dabei stehen, das wirkt Wunder :wink:

Chris

Arbeitsgericht, Antrag auf dringlichkeit.
Das den AA zusammen mit deinen letzzten 6 Verdeinstbescheinigungen und Lohnsteuerkarte vorlegen und einsteweilige Zahlung beantragen, da klar ist das keine Sperrzeit eintreten wird.

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Hallo,

du gehst zur Agentur und sagst, du brauchst dringend Geld. Du bekommst nach einer vorläufigen Berechnung Alg. Die Agentur fordert beim Arbeitgeber die Bescheinigung unter Androhung von Busgeld an. Da musst du dich nicht drum kümmern.

Gruß
konzepi

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