Hallo …
der Bankberater hat Ihnen Blödsinn erzählt !
Öffentliche Fördermittel können Sie, je nach Programm, zu fast jedem Zeitpunkt beantragen.
Für die Hausbank liegt die Crux immer darin, dass sie an diesen Krediten fast nichts verdient und von daher stets bemüht ist, eine Vergabe von öffentlichen Mitteln zu verhindern.
Um ja keine Zinsverluste hinnehmen zu müssen, werden Kredite dann nur sehr zögerlich erweitert und nur dann, wenn Mutti und Vati, Tante und Onkel, Oma und Opa als Bürgen mit unterzeichnet haben, um das Ausfallrisiko für das eigene Institut zu minimieren.
Lassen Sie sich von der Bank nicht ins Bockshorn jagen, machen Sie ein vernünftiges Konzept und legen Sie der Hausbank einen, maximal zwei Finanzierungsvorschläge vor, die die Hausbank prüfen soll.
Zweckmäßigerweise einen Vorschlag mit einem öffentlichen Darlehen und einen zweiten Vorschlag mit einer Ausfallbürgschaft, je nach Bedarf „Bürgschaft ohne Bank“.
Der Sinn, der dahintersteckt ist folgender:
Bei einem öffentlichen Darlehen „verdient“ die Hausbank nur sehr wenig, bei einer Ausfallbürgschaft werden die Zinsen von der Bürgschaftsbank in der Höhe gedeckelt, d.h. der derzeit marktübliche Zinssatz darf nicht überschritten werden, wobei die Hausbank den fast vollen Zinssatz vereinnehmen darf, also wesentlich lukrativer als bei einem öffentlichen Darlehen.
Die Hausbank weiss allerdings auch, dass die Konkurrenzinstitute gerne einen Gründer auf-/übernehmen, der mit einer Ausfallbürgschaft nachfragt und somit können Sie die Hausbank ggf. wieder „auf Spur“ bringen, weil Sie befürchten muss, dass Sie mit der Ausfallbürgschaft problemloser eine neue Bank finden.
Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Modelle immer nur dann funktionieren, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, dass Gewinne erwirtschaftet und nicht kontinuierlich Anlaufverluste vorfinanziert werden müssen !
Zu GmbH oder AG kann man nichts sagen, weil Sie nichts über den Geschäftsgegenstand und den Geschäftsumfang gesagt haben.
MfG
BEBOUB
http://www.1-2-3-Businessplan.de