AG hält Termin Vertragsunterzeichnung nicht ein

Hallo liebes Forum,

folgendes Problem: XY bekommt von einer großen deutschen Behörde per E-Mail eine Einstellungszusage zum 01.03.11 mit dem Hinweis, dass diese unter Vorbehalt der Zustimmung der Gremien wie Personalrat (PR) steht. Soweit klar - wenn PR dagegen stimmt o.a., dann keine Einstellung. Dennoch soll XY schon mal alle Unterlagen einreichen. Gemacht. Dann erhält XY am nächsten Tag die E-Mail mit Termin für die Vertragsunterzeichnung am 28.02.11. XY geht nun davon aus, dass alle Zustimmungen vorliegen und am 28.02.11 der Vertrag unterzeichnet wird. Sagt ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber ab. XY bekommt nun aber am 25.02.11 eine E-Mail mit dem Hinweis, dass noch nicht alle Gremienbeschlüsse vorliegen und der Termin der Vertragsunterzeichnung verschoben wird. Über den neuen Termin soll XY kurzfristig informiert werden.

Dank des angekündigten und nun „verschobenen“ Termins ist eine mögliche Jobchance vertan. Sehr ärgerlich. Dennoch gibt es noch eine andere Jobalternative (Teilzeitjob) bei einer Firma in der Privatwirtschaft für XY. Wobei die Stelle nicht wirklich attraktiv ist, aber mangels Alternativen besser als nix wäre.

XY weiß nun nicht, was er machen soll. Geht er weiter auf die Privatfirma zu und es kommt zum Vertrag, was dann, wenn der kurzfristige Termin der Behörde wegen der Vertragsunterzeichnung kommt? Die Termine waren bislang immmer von heute auf morgen gesetzt. Beim Vertrag mit der Firma wäre davon auszugehen, dass eine Kündigungsfrist ab Beschäftigungsbeginn von 2 Wochen ist. Dann könnte ein kurzfristiger Antritt des Arbeitsverhältnisses bei der Behörde nicht eingehalten werden.

Was ratet ihr XY? Viele Grüße, tina

Selbst wenn hier 10 mal mit ja und 6 mal mit nein gepostet würde, müssten Sie dennoch selber entscheiden, aber vielleicht ist der „private Arbeitgeber“ doch nicht so uniteressant?

Hallo,

es bestünde in einem solchen Fall die Möglichkeit, der Behörde den Fall kurz zu schildern und darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Verzögerungen bei der Einstellung zwischenzeitlich ein anderer Job zur Absicherung angetreten wird, so dass sich der Eintrittstermin verzögern wird. Die Nachteile langwieriger Gremienzustimmung kann nicht ein Bewerber tragen.

Gruß
cosis

Hallo Cosi,

danke für deinen Vorschlag. Solch eine Idee stand bislang gar nicht im Raum. Es besteht ja die Angst, dass die Behörde dann sagt „danke, wir haben jetzt jemand anderen“, nur weil man nicht gleich Gewehr bei Fuß steht. Aber womöglich muss man das „Angebot“ der Behörde doch als (bislang) nicht vorhanden ansehen und so tun, als wenn nichts vorläge. Kann man ja auch nix für, wenn die nicht aus dem Quark kommen. Problem/ Hinderungsgrund für diese Einstellung ist eben nur, dass das Angebot bei der Behörde an sich schon attraktiv ist. Aber dank deiner Idee werden wir mal auf die Behörde zugehen und einen netten Hinweis absetzen. Viele Grüße zurück, tina