AG hat keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt

Hallo zusammen,

ich muss meine Steuererklärung abgeben und habe ein Problem mit der Angabe meines Verdienstes.
Ich war

  1. als Diplomand tätig von Jan. bis Mai
  2. als Werkstudent (im Anschluss) von Juni bis Sept.
  3. als AN von Okt. bis Dez.

Diese Tätigkeiten waren durchgängig bei dem gleichen Unternehmen.
Nun habe ich (separate) Lohnsteuerbescheinigungen zu 2 und 3 bekommen. Zu 1 erhalte ich keine Bescheinigung, da ich „als Diplomand tätig war und keine Steuern zu zahlen gehabt hätte“. Ich habe jedoch sehr gut verdient…

Der AG stellt auch keine Bescheinigung über den Verdienst aus, stattdessen solle ich Kontoauszüge meiner Steuerbescheinigung beilegen.

Ich bin ratlos was ich nun tun soll, vor allem, da es sich bei dem AG um einen sehr großen in D (und Welt) handelt. Da sollte eigentlich alles „mit rechten Dingen“ zugehen.

Habe ich ein Anrecht auf Ausstellung einer „Lohnbescheinigung“? Die steuerliche Unterscheidung „Diplomand“ und Rest höre ich ebenso zum ersten Mal. Habe ich mit steuerlichen „Nachzahlungen“ zu rechnen? Muss man diese Zeit zu 1. überhaupt angeben?

Bitte um Erfahrungen.

Danke!!

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, meine Fachgebiete sind Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,

bitte im Diplomandenvertrag nachlesen. Sofern dort der Status als freier Mitarbeiter eingetragen wurde (steuer- und sv-frei) ist keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber auszufüllen. Vermutlich wurde in dieser Zeit ein Honorar gezahlt.
Diese Einnahmen sind bei der Steuererklärung in Anlage S zu deklarieren.
Ich hoffe, mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Freundliche Grüße
Petra D.L.

Ich habe nur Erfahrungen zu Steuern als Rentner und kann diese Frage nicht beantworten. Ich würde beim Finanzamt bzw. einem Steuerberater oder Rechtsanwalt eine Auskunft erbitten. FA muss ja eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, kann eigentlich auch nichts kosten. Evtl. kann man noch einmal unter www.steuernetz.de - Forum fragen, da gibts viele die über solche Fragen Bescheid wissen. MfG lise

Lieber Gucka1

ich gehe davon aus, dass Sie 2 Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben,
die auch elektronisch ans Finanzamt weitergeleitet wurden.
Ich kann Ihnen nicht sagen, ob man die zwei Lohnsteuerbescheinigungen als eine ausstellen lassen kann, weil es sich nur um einen Arbeitgeber handelt.
Nur wo ist das Problem. Sie haben zwei Verträge und 2 Lohnsteuerbescheinigung,
Darin sind Ihre Verdienste und Lohnsteuer- und Sozialabgaben eingetragen.
Wenn Sie die in Ihrer Steuererklärung als Nachweise beifügen, dann ist das doch in Ordnung. In Ihrer Erklärung müssen Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusammenrechnen.
Die Diplomantenzeit muss nicht erklärt werden, da sie ja auch keine Einkünfte in dieser Zeit hatten.
Allerdings wird die Steuer auf das ganze Jahr gerechnet und so haben Sie zwar in den 7 Monaten die volle Steuer bezahlt, können aber die Steuer für das ganze Jahr bezogen auf Ihr Einkommen geltend machen. Sie bekommen also sicherlich eine Erstattung der Steuern.
Dazu viel Glück und
freundliche Grüße

Lambert M.

Lieber Gucka1

ich gehe davon aus, dass Sie 2 Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben,
die auch elektronisch ans Finanzamt weitergeleitet wurden.
Ich kann Ihnen nicht sagen, ob man die zwei Lohnsteuerbescheinigungen als eine ausstellen lassen kann, weil es sich nur um einen Arbeitgeber handelt.
Nur wo ist das Problem. Sie haben zwei Verträge und 2 Lohnsteuerbescheinigung,
Darin sind Ihre Verdienste und Lohnsteuer- und Sozialabgaben eingetragen.
Wenn Sie die in Ihrer Steuererklärung als Nachweise beifügen, dann ist das doch in Ordnung. In Ihrer Erklärung müssen Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusammenrechnen.
Die Diplomantenzeit muss nicht erklärt werden, da sie ja auch keine Einkünfte in dieser Zeit hatten.
Allerdings wird die Steuer auf das ganze Jahr gerechnet und so haben Sie zwar in den 7 Monaten die volle Steuer bezahlt, können aber die Steuer für das ganze Jahr bezogen auf Ihr Einkommen geltend machen. Sie bekommen also sicherlich eine Erstattung der Steuern.
Dazu viel Glück und
freundliche Grüße

Lambert M…

Hallo!

Zu 1 erhalte ich keine Bescheinigung, da ich "als

Diplomand tätig war und keine Steuern zu zahlen gehabt hätte".
Ich habe jedoch sehr gut verdient…

Es kann also durchaus sein, dass du über den erlaubten steuerfreien Verdienst für Studenten gekommen bist!
Ich würde diesen Verdienst auf alle Fälle bei der Steuererklärung angeben (egal, ob über der Freigrenze odfer nicht). Notfalls nur über den Nachweis durch Kontoauszüge.

Der AG stellt auch keine Bescheinigung über den Verdienst aus,

? Das wundert mich.

Habe ich ein Anrecht auf Ausstellung einer
„Lohnbescheinigung“?

Weiß ich leider nicht.

Die steuerliche Unterscheidung

„Diplomand“ und Rest höre ich ebenso zum ersten Mal.

Hier zählst du noch als Student, was zu Folge hat, dass du sozialversicherungsrechtlich begünstigt bist.

Habe ich

mit steuerlichen „Nachzahlungen“ zu rechnen? Muss man diese
Zeit zu 1. überhaupt angeben?

Bitte um Erfahrungen.

Danke!!

Hallo,
…schwierig!
Im Prinzip müsste man sich zunächst die Verträge ansehen, die den 3 verschiedenen Tätigkeiten für dasselbe Unternehmen zugrunde liegen, denn ich nehme doch an, dass für alle 3 Tätigkeiten zuvor schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind.
Je nachdem was nun in diesen Verträgen steht, wobei ja wohl der Vertrag für die Zeit als Diplomand am interessantesten ist, fällt die Antwort aus.
Es gibt durchaus Unternehmen, die aus einer Tätigkeit dieser Art eine sog. selbständige Arbeit machen, wobei der Arbeitnehmer (eigentlich der Selbständige) dann selbst für die Besteuerung zuständig ist. Das würde dann auch eine Nachzahlung an Steuern mit sich bringen. Die Aussage des Unternehmens, dass man als Diplomand keine Steuern entrichten müsste, ist vollkommener Blödsinn. Zudem riecht das stark nach Scheinselbständigkeit, um Sozialabgaben zu sparen (AG-Beiträge).
Haben Sie denn für alle Monate eine Art Lohnabrechnung? Denn normalerweise müssen diese Zahlungen ja irgendwie abgerechnet worden sein?

Zusammenfassend kann ich nur sagen: Sie müssen jemandem alle Ihre Unterlagen zu dem Thema zeigen, der etwas von dem Thema versteht. Das ist in so einem Forum eher schwierig, denn Verträge und Lohnabrechnungen sind ja schon etwas sehr persönliches.
Vielleicht kennen Ihre Eltern oder andere Erwachsene in Ihrem Umfeld jemanden, der Ihnen weiterhelfen könnte?
Was Besseres fällt mir zur Zeit leider nicht ein.
Evtl. hat ein anderer Experte hier noch ein paar gute Tipps.
Gutes Gelingen
wünscht Barbara

Hallo,
nachdem der AG ja offensichtlich kein unwissendes Unternehmen ist, gehe ich mal davon aus, dass er weiß was er tut. Um dich selbst abzusichern, würde ich der Steuererklärung ein Anschreiben beifügen, indem du genau zitierst, was dein AG dazu gesagt hat. Die diesbezüglichen Einnahmen würde ich als Gesamtbetrag angeben. Nichts angeben, halte ich für abzuraten (würde mich nie drauf verlassen, was jemand sagt, wenn nichts schriftl. vorliegt-egal von wem). Dann abwarten. Sofern das FA Nachweise v. deinem AG möchte, wirst du informiert. Ansonsten bleibt nur ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe, was aber beides mit Kosten verbunden ist. vg

Hallo,

mit den AG´n ist das so eine Sache. Die Größe sagt nicht immer unbedingt auch was über die Qualität aus, aber das nur nebenbei.
Im Prinzip liegt das Problem ja nur in der Nachweisgestaltung für die Diplomandentätigkeit. Der Arbeitgeber kann es sich tatsächlich u.U. aussuchen, ob er die Versteuerung auf den AN oder in unserem Fall auf den Diplomanden abwälzt. Dann ist dieser dafür verantwortlich.
Wichtig ist nur, dass auch alle Einnahmen die man insgesamt, im ganzen Jahr erhalten hat, angegeben werden.
Da darauf bisher noch keine Steuern gezahlt wurden, kommt es mit Sicherheit zu einer Nachzahlung. Als Nachweis können auch Überweisungen des AG dienen, wenn der nichts weiter zur Verfügung stellen möchte. Im Zweifel wird sich das Finanzamt melden und mitteilen, was es ggf. noch benötigt.
Ich hoffe, dass ich behilflich sein konnte.

Viel Erfolg bei der Steuererklärung.

Hallo,

leider rechne ich keinen Lohn, aber von dem was ich weiß, müsste dir dein AG schon eine Steuerbescheinigung ausstellen. Selbst dann, wenn dir keine LSt abgezogen wurde.
Für mich hört sichs fast so an, als hätte er dich schwarz beschäftigt.
Wenn man einen 400 € Job hat, welcher pauschal versteuert wurde (ohne Steuerkarte), dann bekommt man keine Bescheinigung, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Hast du wenigstens Lohnzettel bekommen?
Wenn ja, dann kannst du auf dem Dezember-Lohnzettel im Allgemeinen die Jahreswerte ablesen. Ich würde die dann einfach eintragen (Anlage N) und die Lohnzettel der Steuererklärung beifügen.

Wenn du keine Lohnzettel bekommen hast, würde ich davon ausgehen, dass du quasi auf Honorarbasis gearbeitet hast.
Dann musst du von deinen Einnahmen laut Kontoauszüge noch deine Ausgaben (Fahrtkosten o.ä.) abziehen und das Ergebnis in der Anlage S eintragen.
Ob es allerdings rechtens war, dass du auf Honorarbasis gearbeitet hast, wage ich zu bezweifeln… :wink:

Zu deinen letzten Fragen: Ja, du musst alle Einkünfte angeben. Mit einer Steuernachzahlung musst du rechnen, wenn dein Einkommen über 8.004 € liegt und du keine Steuern bezahlt hast.

VG Shelly

Möglicherweise wurden Sie im ersten Zeitraum nicht wie ein Arbeitnehmer geführt. Praktikant, Volontär oder selbständig? Das sollten Sie schon mit Ihrem Arbeitgeber klären, warum er keine Lohnsteuer einbehalten hat.

Hallo,

Einkünfte als Diplomand gehören zu den Einküften aus selbständiger (wissenschaftlicher) Tätigkeit, sodass das Unternehmen keine Lohnsteuer abgeführt hat und somit zu diesem Punkt auch keinen Ausdruck einer Jahreslohnsteuerbescheinigung erstellen kann.

Diese Einnahmen können mangels anderer Belege auch durch Kontoauszüge belegt und der Steuererklärung beigefügt werden (hoffentlich steht im Überweisungstext dann die richtige Bezeichnung. Wenn nicht solltest Du eine Rechnung an das Unternehemn mit dem Betreff „Vergütung Diplomarbeit (Thema)“ und dem Vermerk "Wertstellung auf meinem Konto am (Datum der Gutschrift) xx.xx.xxxx schicken).

Für die Versteuerung bist Du selbst verantwortlich. Also in Anlage S zur Einkommensteurerklärung die Einkünfte eintragen: Einnahmmen aus der Dipolmanden-Vergütung abzüglich direkt zuzuordnender Werbungskosten z. B. für Fahrten zum Unternehmen und zurück zum studentischen Wohnort (hier 0,30 € je gefahrenen km, bei den Vergütungen unter Deinen Ziff 2 und 3 je Entfernngs-km), Kopier- und Druckkosten, Telefon, Verpflegungmehraufwand bei Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden vom studentischen Wohnort oder auch die Pizza (Bewirtungskosten) für Dir zuarbeitende Mitarbeiter des Unternehmens usw.

Alls klar!?

Gruß
Zemionow

Hi,

spannend; meine Meinung(! - ich bin kein Steuerberater).

  1. Formal muss der AG meiner Meinung nach eine Bescheinigung ausstellen. Da du deinen AG darauf aber wohl nicht verklagenöchtest hilft dir das nichts.

  2. Wenn du in dem Zeitraum (als Diplomand) keine Steuern abgeführt hast, kannst du es natürlich einfach mal dabei bewenden lassen und dich über die niedrigere Steuerlast freuen. Einen kriminellen Vorsatz kann dir sicher niemand unterstellen, wenn du beim AG anfragst und belegbar(!) keine weitere Bescheinigung erhältst. Das wäre zu deinem Vorteil.

  3. Wenn du Steuern gezahlt hast (bzw. der AG welche für dich abgeführt hat), wird du darüber ja Abrechnugen haben. Die könntest du natürlich auch dem Finanzamt einreichen, wenn du ganz korrekt sein möchtest.

Viel Spaß bei… (Siemens oder Telekom)? :wink:

Hallo gucka1,

da deine Frage gegen FAQ 1129 verstößt ist mir eine Antwort leider nicht möglich. Versuche es doch noch mal im Forum oder bei anderen Experten, unter Einhaltung von FAQ 1129.

Gruß Freakgirl

Hallo gucka:
für die ESt Erklärung beim FinAmt brauchst du die Einträge in die Lohnsteuerkarte 2010, die 2 Jahre gültig bleibt.
Die Fabrik mußte doch SV Beiträge und Berufsgenossenschaft etc. für dich als Beschäftigter abführen, so dass im Normalfall auch Lohnabrechnungen existieren.
Ansonsten ist eine Verdienstbescheinigung vom Lohnbüro einfach STandard - im Normalfall und zeitnah.