Hallo, mein AGI Anspruch ist im Mai abgelaufen und ich erhalte auch keine finanzielle Unterstützung mehr.
Seitdem arbeite ich 20 Std Teilzeit. Nun erhalte ich immer noch Post von der AG Sachbearbeiterin, soll bei Info veranstaltungen teilnehmen.
Welche Pflichten muss ich noch erfüllen!? Muss ich mich noch von solchen Veranstaltungen abmelden!?
Mit welchen Sanktionen kann ich noch rechnen, denn Gelder gibt es nicht mehr!
Danke
Gruß
M.
Hallo M,
ich war unterwegs, drum melde ich mich erst jetzt. Mit Alg I kenne ich mich nicht so gut aus. Aber ich denke, die Einladungen sollen ein Service sein, um dir zu Arbeit zu verhelfen. Hast du mitgeteilt, dass du Teilzeit arbeitest?
Alg 2 hast du nicht beantragt? Dann dürfte es keinerlei Sanktionen geben, wenn du die Einladungen zu diesen Info-Veranstaltungen nicht beachtest.
Ingrid
Hallo Ingrid, vielen Dank für deine Anwort!
Inzwischen weiss ich; solange man für AG I gemeldet ist (Arbeitssuchend), egal ob ein finanz. Anspruch besteht oder nicht, bekommt man „Vermittlungsangebote“ oder anderes (Infos,Veranstaltung-Einladungen etc.). Diese muss man bearbeiten/teilnehmen oder begründet absagen,…es bleibt also eine Verpflichtung, - Sanktionen gibt es nur auf zahlbare Leistungen.
Habe mich also jetzt offiziell abgemeldet!
Gruß
M.