Hallo zusammen
folgende Sachlage würde mich einmal interessieren.
Ein Arbeitgeber mit einer recht neuen Firma , stellt nach rund 3 Monaten einen Haus-Techniker ein .
Der Haustechniker wird gebeten , sofern vorhanden , zunächst sein eigenes Werkzeug mit zu bringen , die Firma würde dann nach und nach benötigtes Werkzeug anschaffen , aber im moment wäre eben nichts da .
einiges Werkzeug besorgt der Arbeitgeber , ein anderer Teil wurde noch nicht angeschafft .
Die Firma geht nach rund 1 Jahr in Konkurs und der Techniker hat noch Werkzeug und Messgeräte in den Räumlichkeiten der Firma liegen.
Der Insolvenzverwalter weis zunächst nichts von der Vereinbarung , so das der ehemalige Haustechniker über die Ordnungsbehörden gehen muss um sein Werkzeug zurück zu bekommen.
nach rund 4 Monaten bekommt er einen Termin um sein Eigentum bei seinem ehemaligen Arbeitgeber abzuholen.
er hat eine Liste dabei und hakt das entsprechende ab , es fehlt etwa die hälfte im Wert von rund 700,- Euro
selbst das durchsuchen aller Räumlichkeiten in den inzwischen sehr durcheinanderliegenden Geschäftsräumen führt zu nichts .
Der ehemalige Mitarbeiter sendet die Fehlliste an die Ordnungsbehörden und überlegt wie es weiter gehen soll , sein Werkzeug wäre ihm schon wichtig , zumal es einen Wert hat , der nicht unerheblich ist.
Die überlegung ist , ob er einen Rechtsanwalt hinzu ziehen soll , der ja kosten verursacht , Kosten auf denen er möglicherweise sitzen bleibt , denn wer insolvent ist , der hat nichts .
Das ist dem Techniker schon einmal passiert , er klagt die Rückzahlung einer Mietkaution ein , weil er ausgezogen war , die Vermieterin sagt in dem moment , Sorry , habe nichts mehr und bekommt weder seine Kaution zurück und er muss jetzt sogar die Rechtskosten übernehmen , weil die Beklagte nicht zahlungsfähig ist, obwohl der Rechtsspruch zu seinem Gunsten ausgefallen war . .
Wer hat einen Tipp ?
Toni