AG Insolvent , MA bekommt sein Werkzeug nicht zurü

Hallo zusammen

folgende Sachlage würde mich einmal interessieren.

Ein Arbeitgeber mit einer recht neuen Firma , stellt nach rund 3 Monaten einen Haus-Techniker ein .
Der Haustechniker wird gebeten , sofern vorhanden , zunächst sein eigenes Werkzeug mit zu bringen , die Firma würde dann nach und nach benötigtes Werkzeug anschaffen , aber im moment wäre eben nichts da .

einiges Werkzeug besorgt der Arbeitgeber , ein anderer Teil wurde noch nicht angeschafft .
Die Firma geht nach rund 1 Jahr in Konkurs und der Techniker hat noch Werkzeug und Messgeräte in den Räumlichkeiten der Firma liegen.
Der Insolvenzverwalter weis zunächst nichts von der Vereinbarung , so das der ehemalige Haustechniker über die Ordnungsbehörden gehen muss um sein Werkzeug zurück zu bekommen.
nach rund 4 Monaten bekommt er einen Termin um sein Eigentum bei seinem ehemaligen Arbeitgeber abzuholen.
er hat eine Liste dabei und hakt das entsprechende ab , es fehlt etwa die hälfte im Wert von rund 700,- Euro
selbst das durchsuchen aller Räumlichkeiten in den inzwischen sehr durcheinanderliegenden Geschäftsräumen führt zu nichts .

Der ehemalige Mitarbeiter sendet die Fehlliste an die Ordnungsbehörden und überlegt wie es weiter gehen soll , sein Werkzeug wäre ihm schon wichtig , zumal es einen Wert hat , der nicht unerheblich ist.

Die überlegung ist , ob er einen Rechtsanwalt hinzu ziehen soll , der ja kosten verursacht , Kosten auf denen er möglicherweise sitzen bleibt , denn wer insolvent ist , der hat nichts .

Das ist dem Techniker schon einmal passiert , er klagt die Rückzahlung einer Mietkaution ein , weil er ausgezogen war , die Vermieterin sagt in dem moment , Sorry , habe nichts mehr und bekommt weder seine Kaution zurück und er muss jetzt sogar die Rechtskosten übernehmen , weil die Beklagte nicht zahlungsfähig ist, obwohl der Rechtsspruch zu seinem Gunsten ausgefallen war . .

Wer hat einen Tipp ?

Toni

Hallo,

also hier liegt meines Erachtens weniger ein Rechtsproblem als ein tatsächliches Problem vor. Und das löst ein Anwalt auch nicht.

Rechtlich gesehen ist es relativ einfach. Der Techniker hat unabhängig von der Insolvenzmasse Anspruch auf Rückgabe seines Werkzeugs (siehe auch § 47 InsO). Hat der Insolvenzverwalter ja offensichtlich auch so gesehen, sonst wäre ja die Aufforderung, das Werkzeug abzuholen nicht erfolgt.
Ist das Werkzeug nicht mehr da, ist erst mal zu klären, was passiert ist. Hats der alte Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter verkauft, besteht möglicherweise Anspruch auf sogenannte „Ersatzaussonderung“ (§ 48 InsO). Das kann man aber direkt mit dem Insolvenzverwalter klären, dafür brauchts keinen Anwalt.

Erst wenn feststeht, dass der Insolvenzverwalter mit der Sache nichts zu tun hat, die Werkzeuge also „anderweitig verschwunden“ sind, könnte es sinnvoll sein, sich Gedanken über einen Anwalt zu machen, denn dann bestehen möglicherweise Schadenersatzansprüche aus § 823 BGB direkt gegen den alten Arbeitgeber, die sich wohl nicht so einfach durchsetzen lassen. Ich würde aber dringend raten, mit dem Anwalt in dem Fall einen Beratungstermin auszumachen und ihn nicht gleich mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. War der alte Arbeitgeber nämlich Einzelfirma und nicht GmbH, hat er im Zweifel auch nichts mehr.

Ich hoffe, für den Anfang konnte ich ein wenig helfen. Vielleicht hängt sich ja auch der ein oder andere an und hat noch bessere Ideen als ich.

Gruß

Ewurscht

Dem ist juristisch nichts mehr hinzuzufügen.
Fragt sich nur, warum der AG - zumal nach seinen schlechten Erfahrungen - überhaupt eine Arbeit annahm, bei der sein eigenes Werkzeug mitzubringen war und warum er das nicht immer mit nach Hause nahm, spätestens dann, als sich das IV andeutete? Und wenn ich meine Kündigung bekomme, räume ich meinen Arbeitsplatz dann nicht sorgfältig auf?
Da scheint jemand aus Sorge vor Arbeitslosigkeit alle Alarmglocken mißachtet zu haben…

G imager

spätestens dann, als sich das IV

andeutete? Und wenn ich meine Kündigung bekomme, räume ich
meinen Arbeitsplatz dann nicht sorgfältig auf?
Da scheint jemand aus Sorge vor Arbeitslosigkeit alle
Alarmglocken mißachtet zu haben…

G imager

Das Problem entstand dadurch das der Arbeitnehmer zwar schon die Glöcken läuten gehört hatte , die Kündigung noch nicht hatte und zu dem Zeitpunkt wo es wirklich eng wurde und das Licht ausging , am 4 Juni für 3 Wochen ganz kurzfristig ins Krankenhaus musste und operiert wurde .
Er bekam erst mit das es die Firma nicht mehr gab , als er nach 5 Wochen zurück zu seinem Arbeitsplatz kam und alle Lichter aus waren.

Er hat bis heute noch keine schriftliche Kündigung und auch noch nicht seine Papiere , sowie das auch noch das Gehalt vom 1 Juni bis 27 Juni = Insolvenztag , fehlt . Er hat aber seit mitte August einen neuen Arbeitsplatz , also er war nur wenige Wochen arbeitslos , arbeitet mit einer Ersatzlohnsteuerkarte , da die auch noch dort irgendwo liegt.

Toni

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