AG kündigt Direktversicherung

Hallo zusammen,

mir geht gerade ein Gedanke durch den Kopf.
Ein Arbeitgeber schließt für einen Arbeitnehmer eine Direktversicherung (Entgeltumwandlung) ab.

Nach einiger Zeit kündigt der AG die DV ohne Zustimmung und gegen den Willen des ANs, RKW ist wegen Kostenentnahme nicht vorhanden.

Was passiert mit der Zusage?

Vielen Dank!

Gruß

Marcus

Hallo,

mir geht gerade ein Gedanke durch den Kopf.
Ein Arbeitgeber schließt für einen Arbeitnehmer eine
Direktversicherung (Entgeltumwandlung) ab.

Nach einiger Zeit kündigt der AG die DV ohne Zustimmung und
gegen den Willen des ANs, RKW ist wegen Kostenentnahme nicht
vorhanden.

Was passiert mit der Zusage?

also bei Entgeltumwandlung sollte eigentlich die unwiderufliche Bezugsberechtigung auf dich übergehen und sofortige Unverfallbarkeit der Ansprüche eintreten. Es ist ja bei Entgeltumwandlung dein Geld und nicht das des AGs. Aber bin mir da nicht 100% sicher , ob sich da die letzten Jahre was änderte. Frag doch im Versicherungbrett nach, die wissen das bestimmt.

Auch ist mir schleierhaft, warum der die einfach so kündigen kann, ohne deine Zustimmung. Etwas anderes ist es, wenn der AG diese Leistungen freiwillig zahlt.
Wenn man den AG wechselt, musst du die Vers. entweder selbst weiter bezahlen, oder eben der neue AG übernimmt sie. Glaube ich

Marion

Hallo Marcus,

mir geht gerade ein Gedanke durch den Kopf.
Ein Arbeitgeber schließt für einen Arbeitnehmer eine
Direktversicherung (Entgeltumwandlung) ab.
Nach einiger Zeit kündigt der AG die DV ohne Zustimmung und
gegen den Willen des ANs,

eine Direktversicherung läuft nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Eine Kündigung mit Auszahlung eines RKW (auch, wenn dieser noch nicht vorhanden ist) durch den AG ist nicht möglich. Der Arbeitnehmer hat stattdessen Anspruch darauf, dass sein neuer Arbeitgeber die Versicherung übernimmt oder er selbst eintritt.

RKW ist wegen Kostenentnahme nicht
vorhanden.

Was passiert mit der Zusage?

Zum fehlenden RKW guckst Du hier: http://www.versorgungskassen.de/pages/news/news.php?..

Das ist allerdings zum BAG weitergegangen, so dass man auf eine letztendliche Entscheidung noch eine Weile wird warten müssen.

Gruß,
Oskar

Vielen Dank schon einmal den Antwortenden, aber es geht nicht um mich und die Frage ist auch ansonsten ganz allgemein.

Präzisierung: Der AN scheidet nicht bei seinem AG aus, der Vertrag wird aus dem laufenden Arbeitsverhältnis heraus gekündigt, gegen den Willen der VP.

Was passiert mit der Zusage?

Vielen Dank!

Gruß

Marcus