AG lehnt Bezahlung für 1 Tg Probearbeit + 1 Tag A

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation: für kurzfristige Beschäftigung eines Schülers wurde mündlich 1 Probetag unbezahlt vereinbart. Im Falle der Weiterbeschäftigung wird der Probetag mit bezahlt. Weiterbeschäftigung wurde mündlich vereinbart und erfolgte 1 weiteren Tag. Danach 2 Tage frei, danach eingeplant 3 Tage Schicht. Es erfolgte Krankmeldung jeweils am 1. + 2 Tag der Schicht auf Anrufbeantworter. Am 3. Tag Abmeldung von der Arbeit in Absprache mit der Geschäftsführung da der Schüler ein Angebot zum Praktikum für folgendes Studium erhielt. - Jetzt lehnt die Firma die Bezahlung der 2 Arbeitstage mit dem Grund ab, dass eine Anmeldung und Abrechnung nicht ökonomisch sei. Meine Frage: ist dies nicht ein Fall von Schwarzarbeit, wenn die Firma den Schüler nicht anmeldet und muss eine Beazhlung für die 2 gearbeiteteten Tage nicht erfolgen? Vielen Dank für eine Antwort - coconut

schwarzarbeit nicht…aber es besteht ein bezahlungsanrecht…informieren sie doch mal die krankenkasse dazu.
gruß

Sehr geehrte® Anfragende®,

da der Vertrag mündlich geschlossen wurde, müsste diesbezüglich ein Zeuge anwesend gewesen sein, der den ganzen Fall schildern könnte. Alle weiteren Ansprüche und Vereinbarungen bauen auf diesen Arbeitsvertrag auf, welcher in dieser Form nicht vorliegt. Es gibt nichts, worauf Sie sich beziehen können. Das die Anmeldung und gleichzeitige Abmeldung eines Arbeitnehmers ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss ich (leider) beipflichten.
Da es sich um ein Praktikum handelt (ein Praktikum kann auch entgeltfrei vereinbart werden) und kein Vertrag geschlossen wurde, gibt es keine vertragliche Grundlage, auf welche eine Klage aufbauen könnte. Sicherlich grenzt es an den Bereich der Schwarzarbeit, aber der von Ihnen benannte Bereich ist zu kurz und es wird schwierig ein etwaigen Verdacht hierrauf zu begründen.

Mein Rat wäre in dieser Form, die Angelegenheit auf sich bewenden zu lassen, da weder der Anlass noch der entstandene geringfügige „Schaden“ hierzu ausreichen.

Grüße

Hallo, vielen Dank für die Antwort und den Rat. Hier jedoch noch zur Anmerkung:
Es handelt sich in diesem Fall nicht um ein Praktikum, sondern Arbeit an der Verpackungslinie, eben ein Ferienjob. Das Praktikum wurde bei einer anderen Firma aufgenommen. Und der Verdienst beträgt für den Schüler ca. eur 80,- für die 2 Tage, also für Schüler auch kein Pappenstil.
Und gelten nicht auch mündlich geschlossene Verträge.
M.E. will hier der AG die Unwissenheit eines Schülers ausnutzen.
Mir sind z.B. auch Verträge von Zeitarbeitsfirmen bekannt die nur über 1 Tag lauten und hier wird der Aufwand für An- und Abmeldung in Kauf genommen.
Vielen Dank und Gruß