AG macht Ärger nach Kündigung

Aber der AN war seit 09.2006 im Krankenstand bis zur Kündigung
am 29.06.2007! vielleicht deshalb nur 20 Tage?

Der Urlaubsanspruch resultiert einfach nur aus dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Es ist total egal, ob man die Zeit mit Krankheit, Freistellung oder harter Arbeit zugebracht hat.

aber angenommen es sind tatsächlich 30 Tage wie soll der AN
das durchsetzen?

Naja, wie man das halt so macht: Zunächst reicht ein AN seinen Urlaub ganz regulär ein, damit der AG diesen prüft und genehmigt. Bei einem Ende des Arbeitsverhältnisses spricht man dann wohl vom ‚Resturlaub‘. Wenn der AG dann sein Unverständnis über die Anzahl der Urlaubstage ausdrücken sollte, kann man ihn ja aufklären. Wenn diese Aufklärung nichts bringt, der AG folglich den Urlaub ablehnt, kann man sich diese Ablehnung schriftlich geben lassen. Danach kann man den AG ebenso schriftlich mit Frist auffordern, den Urlaub zu gewähren. Tut der AG das nicht, muss er den bestehenden, aber nicht gewährten Urlaubsanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlen. Dieser Anspruch ist einklagbar.

Also jetzt ganz genau nach Anruf beim Arbeitsgericht, ein AN der zum 31.07.2007 Kündigt hat Anspruch auf den vollen Gesetzlichen Jahresurlaub! dieser beträgt 24 Werktage - Montag bis Samstag-
da der AN hier aber nur von Monat bis Freitag Arbeitet sind es 20 Werktage Urlaub. (4x5Arbeitstage=20!)
Viele Grüße und schönes Wochenende Bernd----

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Hi!

Also jetzt ganz genau nach Anruf beim Arbeitsgericht, ein AN
der zum 31.07.2007 Kündigt hat Anspruch auf den vollen
Gesetzlichen Jahresurlaub! dieser beträgt 24 Werktage - Montag
bis Samstag-
da der AN hier aber nur von Monat bis Freitag Arbeitet sind es
20 Werktage Urlaub. (4x5Arbeitstage=20!)
Viele Grüße und schönes Wochenende Bernd----

Und das ist nach Deiner Schilderung falsch!

Dazu muss der übergesetzliche Teil des Urlaubs geregelt sein, was er nach Deinen Auskünften nicht ist.

Aber egal…

LG
Guido