AG macht Ärger nach Kündigung

Hallo www,ler
Wie im Artikel etwas weiter unten hat ein AN seinen Arbeitsvertrag am 29.06.07 zum 31.07.07 Gekündigt.
Bis zum 30.06.07 bekam der AN Krankengeld.
Die Kündigung schickte er am 29.06.07 zu seinem AG per Einschreiben, dieser bekam sie am 02.07.07
Wieviel Urlaub steht dem AN für 2007 zu?
Danke!

Fragen, Fragen, Fragen…
Hi!

Wieviel Urlaub ist denn vertraglich vereinbart?
Was genau ist zum Urlaub bei Austritt vereinbart?
Wie lange ist der AN schon in diesem Unternehmen beschäftigt?

LG
Guido

Hallo Guido,
Zu 1. 30 Tage
Zu 2. Nix
Zu 3. über 27 Jahre
Gruß Bernd

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Eine Antwort :wink:
Hi!

Dann…

30 Tage!

Gekündigt nach dem 30.06., länger als ein halbes Jahr dort, keine weitere Vereinbarung = voller Anspruch!

LG
Guido

Hallo miteinander!

Sicher? Dachte immer, „voller Anspruch“ lt. dem Urlaubsgesetz bezieht sich nur auf „vollen gesetzlichen Anspruch“ (also die 4 Wochen) und der Rest würde gezwölftelt, wenn nichts Konkreteres vereinbart ist?

Würde mich sehr freuen, wenn es anders wäre … gibts da Entscheidungen, auf die man sich beziehen kann?

Gespannt, mit Grüßen

werbefuzzi

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Hallo

Sicher? Dachte immer, „voller Anspruch“ lt. dem Urlaubsgesetz
bezieht sich nur auf „vollen gesetzlichen Anspruch“ (also die
4 Wochen) und der Rest würde gezwölftelt, wenn nichts
Konkreteres vereinbart ist?

Andersrum isses richtig :o) : Wenn es konkret vereinbart ist wird gezwölftelt.

Würde mich sehr freuen, wenn es anders wäre … gibts da
Entscheidungen, auf die man sich beziehen kann?

Da reicht eigentlich § 4 BUrlG aus.

Gruß,
LeoLo

Re^2: Eine Antwort :wink:
Hi!

Sicher?

Aber sowas von :wink:

Würde mich sehr freuen, wenn es anders wäre … gibts da
Entscheidungen, auf die man sich beziehen kann?

Geht eigentlich ziemlich klar *lol* aus dem BUrlG hervor.

Aber auf die Schnelle
http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/356793.html

LG
Guido

Hallo miteinander, ein Anwalt für A Recht sagt 20 Tage!

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Hallo,

ein Anwalt für A Recht sagt 20 Tage!

Das hat er ja sicher begründet(?)

MfG

Hi!

Hallo miteinander, ein Anwalt für A Recht sagt 20 Tage!

Dann hast entweder Du uns etwas verschwiegen, oder der Anwalt hat keine Ahnung.

LG
Guido

Hallo Guido, nix Verschwiegen. Aber könnte es sein weil das Datum auf der Kündigung vom 29.06.2007 ist und deshalb nicht der volle Jahresurlaub in Anspruch genommen werden kann? Ist ja vor dem 01.07.
eines Jahres, aber bekommen hat der AN die Kündigung erst am 02.07.
(der 01.07.07 war ein Sonntag)und bis zum 30.06. hat der AN ja Krankengeld bezogen! Ich glaub da Blickt keiner mehr durch???
Gruß Bernd

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Egal
Hi!

Hallo Guido, nix Verschwiegen.

Das war auch nur meine Art, darauf hinuweisen, dass evtl. etwas übersehen wurde :wink:

Aber könnte es sein weil das
Datum auf der Kündigung vom 29.06.2007 ist und deshalb nicht
der volle Jahresurlaub in Anspruch genommen werden kann? Ist
ja vor dem 01.07.

Nach dieser Theorie hätte jemand, der am 05.01.07 zum 31.12.07 kündigt dann also GAR keinen Anspruch für 2007…

(der 01.07.07 war ein Sonntag)und bis zum 30.06. hat der AN ja
Krankengeld bezogen! Ich glaub da Blickt keiner mehr durch???

Ist eigentlich nicht so schwierig. Das Kündigungsdatum und das Datum der Zustellung ist völlig egal.
Einzig das ENDE des VERTRAGS ist maßgeblich.

Insofern ist die Aussage des Anwalts für mich völlig unverständlich - sofern nicht doch etwas übersehen wurde…

LG
Guido

Nachgefragt, der AN hat beim Anwalt für A Recht nochmal nachgefragt ob das auch so stimmt mit 20 Tagen und nicht doch der volle Anspruch besteht- Anwalt hat nochmals bestätigt 20 Tage!

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Was erwartest Du?
Hi!

Nachgefragt, der AN hat beim Anwalt für A Recht nochmal
nachgefragt ob das auch so stimmt mit 20 Tagen und nicht doch
der volle Anspruch besteht- Anwalt hat nochmals bestätigt 20
Tage!

Was erwartest DU?

Die rechtliche Situation ist nach Deiner Schilderung völlig eindeutig. Willst Du, dass wir Dir noch einmal bestätigen, dass der Anwalt keine Ahnung hat?

Gruß
Guido

Nachgefragt, der AN hat beim Anwalt für A Recht nochmal
nachgefragt

Welcher Anwalt steht denn Samstag früh seinem Mandanten zur Verfügung?

Nachgefragt, der AN hat beim Anwalt für A Recht nochmal
nachgefragt

Welcher Anwalt steht denn Samstag früh seinem Mandanten zur
Verfügung?

Das ist ja Unsinn, aber wenn jemand zu einem Fachanwalt geht sollte man doch davon ausgehen das man sich darauf verlassen kann was einem dieser
sagt oder?
Gruß B.

Hallo

Das ist ja Unsinn, aber wenn jemand zu einem Fachanwalt geht
sollte man doch davon ausgehen das man sich darauf verlassen
kann was einem dieser
sagt oder?

Ja, das sollte man. Aber dazu befrag mal die unzähligen desillusionierten Mandanten, denen der Fachanwalt vorher gesagt hatte, daß man ausgezeichnete Chancen hat, zu gewinnen… :o)

Der volle Anspruch ergibt sich aus den §4 und dem Umkehrschluss aus §5 und übrigens auch aus der Rechtssprechung. Das sieht übrigens auch das Bundesarbeitsgericht so, zum Beispiel hier (Randnummer 12ff): http://lexetius.com/2006,3485

Gruß,
LeoLo

Wie im Artikel etwas weiter unten hat ein AN seinen
Arbeitsvertrag am 29.06.07 zum 31.07.07 Gekündigt.
Bis zum 30.06.07 bekam der AN Krankengeld.
Die Kündigung schickte er am 29.06.07 zu seinem AG per
Einschreiben, dieser bekam sie am 02.07.07
Wieviel Urlaub steht dem AN für 2007 zu?

Der volle Jahresurlaub, weil das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet und insgesamt auch länger als ein halbes Jahr bestand. Steht so mehr oder weniger :smile: gut verständlich im Bundesurlaubgesetz.
Ein Anwalt, der etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung. Ich habe selber schon die Erfahrung gemacht, dass meine Internetrecherchen mich weitergebracht haben als ein Gespräch mit dem Anwalt. Schade um das Honorar!

Aber der AN war seit 09.2006 im Krankenstand bis zur Kündigung am 29.06.2007! vielleicht deshalb nur 20 Tage?
aber angenommen es sind tatsächlich 30 Tage wie soll der AN das durchsetzen?
Gruß Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Begriffsresistenz?
Hi!

Aber der AN war seit 09.2006 im Krankenstand bis zur Kündigung
am 29.06.2007! vielleicht deshalb nur 20 Tage?
aber angenommen es sind tatsächlich 30 Tage wie soll der AN
das durchsetzen?

Sorry, wenn ich jetzt SEHR deutlich werde, aber langsam nervt es.

Dir wird hier von drei oder vier Leuten, zum Teil echten Experten, gesagt, wie die Rechtslage ist.

Es werden Dir 2 Urteile genannt, davon ein höchstrichterliches (danke LeoLo).

Dir wird mehrfach die Grundlage aus dem Gesetz erklärt.

Dir wird mehrfach gesagt, dass der Anwalt nicht zu den fähigsten seiner Zunft zu gehören scheint.

Und Du fragst IMMER NOCH, warum es 20 und nicht 30 Tage sind?!??!?!?!

Kann man NOCH deutlicher mit dem Zaunpfahl winken und einen fiktiven Anwaltswechsel nahe legen, als wir das hier machen?

Genervte Grüße
Guido