Angenommen AN nimmt ein JOB an.Sein AG versäumt ihn zu Versichern, was er aber nachträglich nach 3 Monaten bei der Kranken Kasse tut.
Nun stellt sich raus das bei der LVA KEINE meldung für 10 tage Vorliegt.
Laut KKasse wurde der AG aufgefordert die Meldung zu machen aber er tat es nicht.(bei der KKasse ist er gemeldet worden)
Die frist des AG ist am 31.03 abgelaufen.
Nun hat der AN von der LVA eine auflistung bekommen mit den beitragszahlungen.Da fehlt ja dieser einer Beitrag vom 21.12.2009 bis zum 31.12.2009.Aber LVA weist das der AN in der FA gearbeitet hatte.
Kann der AN eine Klage machen , und wenn ja welche begründung??
mfg Kresse
Hallo
Eigentlich müsste da die LVA von sich aus schon aktiv werden.
Gab es denn (k)eine Abrechnung?
Gruß,
LeoLo
Nein,
AN bekam KEINE Abrechnung vom Dezember ,nur januar und Februar.
AG zahlte nachträglich die beiträge bei der KK.
Da war der AN auch vom dezember nachträglich versichert ABER der beitrag vom Dezamber fehlt bei der LVA.Der vom januar und Februar 2010 ist da.
Die neue beitragsliste bekam AN am Freitag zugeschickt und DEZEMBER fehlt.
Laut KK ist die frist der AG diese Pflichtmeldungen abzugeben am 31.03.2010 abgelaufen …obwohl KK mehrmals(laut telefonat mit der KK )den AG dazu aufgefordert hatte.
Was kann der AN jetzt tun?Schliesslich fehlen IHM jetzt die Zeiten zu der REnte da er ja GEARBEITET hatte!