AG muss für seine AN in eine betriebliche Altersversorgung zahlen?

Hallo,
ich bin schon lange aus meinem Beruf und jetzt sagte mir
eine Bekannte, dass es ein Gesetz gibt, wonach jeder
Arbeitgeber verpflichtet ist für seine Mitarbeiter in
eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen.

Meine Frage hierzu: Kann mir jeamand den genauen
Gesetzestext nennen ?

Auch ist es von Interesse, inwieweit der Arbeitgeber
im Anschluss an eine solche Versicherung eine
Berufsunfähigkeitsrente für seine Mitarbeiter
mit abschliesst.

Danke für Eure Rückmeldungen.

Gruß
Christiane

Bitte sehr, hier hast du ihn:
https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/index.html

Hallo!

Es gibt für den AG keine Verpflichtung so etwas anzubieten. Es kann in einem Tarifvertrag oder einzelnen Arbeitsvertrag abweichend so geregelt ein.

Das Gesetz (s. Link) regelt die Sache wenn der AG es anbietet.

MfG
duck313

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Servus,

der AG muss sowas anbieten, aber er ist nicht verpflichtet, selbst irgendwas obendrauf zu zahlen. Gehaltsumwandlung genügt völlig.

Um nicht 177 Direktversicherungen, Fondssparpläne und wasweißichnochalles um die Ohren zu haben, ist es unabhängig von der Verpflichtung allerdings üblich, dass ein Arbeitgeber sich eine U-Kasse oder Pensionskasse hält, in die er einen Schnaps auf die umgewandelten Gehaltsanteile drauflegt. Diese wird dann für den Arbeitnehmer relativ attraktiver (wenns nicht grad die Allianz ist), und der Arbeitgeber erspart sich mit dem Zuschuss zich Manntage Herumgewusel.

Schöne Grüße

MM

Danke, jetzt sehe ich schon viel genauer, was der AG darf und was er muss.

Ich konnte mir auch nicht denken, dass der AG dazu seit neuestem
verpflichtet ist.

Also ist der AG nicht verpflichtet selbst etwas dazu zu bezahlen.

Danke für Eure Antworten.

Gruß
Christiane