Ja, einen schönen guten Abend erstmal.
Wie schon oben steht wollte ich mal gerne wissen:
wie es aussieht wenn ich nach meiner Lehre als „Anlagenmechaniker im SHK“ bereich, arbeitslosengeld bekomme?
Das problem ist das meine Eltern meinen, dass ich mind. 1 Monat als Geselle dort arbeiten muss um überhaupt Arbeitslosengeld beantragen zu können.
Mein Problem liegt dadrinn das ich absolout 0% Intresse an diesem Beruf besitze und ich eigentl. schon im 1Lehrjahr umschulen wollte, aber wie Eltern so sind : Eine Lehre ist seeehr wichtig. Recht haben meine Eltern ja
! Aber wie gesagt ich mach den Beruf absolout nicht tun und wollte mich eher in der Büro richtung hinarbeiten (Informatiker o.ä) !
Die Prüfung habe ich am letzten Montag geschrieben gehabt und mein Lehrvertrag endet am 01.07.2009 !
Dannach will ich versuchen bei meinem Vater mitzukommen als angestellte aushilfe! Allerdings nur solang bis die Schule anfängt. Da dies noch nicht sicher ist das es klappt, muss ich halt wissen ob ich direkt nach der Lehre ArbeitslosenGeld beantragen kann.
Habt ihr vielleicht eine ahnung?
Gruß
Christian
PS: Es soll nicht so rüberkommen als wär ich ein Schmarotzer der nicht arbeiten will. Ganz im gegenteil ich will schon nur absolout nicht DIE art von Beruf. Für mich ist das nur ne qual.