AG Recht

Hiho,

heute eine recht spezifische Frage:

Angenommen der Aufsichtsrat einer AG ist mit der Information seitens seines Vorstandes nicht zufrieden. Es erfolgt ein Beschluss, nachdem ein Mitglied des Aufsichtsrates bei wichtigen Besprechungen des Vorstandes dabei sein soll.

Nun ist doch ein Vorstand normalerweise nach aussen der alleinige Vertreter der AG und in dieser Eigenschaft auch unabhängig.

Stellt es einen Verstoss gegen das AG recht dar wenn ein Aufsichtsrat bei Besprechungen dabei ist, auch wenn diese Begleitung lediglich der Befriedigung des Informationsbedürfnisses dient?

Für Eure Meinungen danke ich Euch recht herzlich
Rolf

Hallo Rolf,

Stellt es einen Verstoss gegen das AG recht dar wenn ein
Aufsichtsrat bei Besprechungen dabei ist, auch wenn diese
Begleitung lediglich der Befriedigung des
Informationsbedürfnisses dient?

um was für Besprechungen gehts denn da? Vorstandsitzungen bzw. Ausschußsitzungen oder Besprechnungen oder gar Verhandlungen mit Außenstehenden?

§ 111 (4) sagt, daß „Maßnahmen der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden können“. Das Gesetz grenzt diese „Maßnahmen der Geschäftsführung“ nicht weiter ein. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, daß ein Aufsichtsratsmitglied bei Besprechungen Mäuschen spielt, eine aktive, gestaltende Teilnahme bei Kundenverhandlungen gingen m.E. aber zu weit.

Soviel zu meiner groben Einschätzung. Wenn Du den Sachverhalt noch etwas vertiefst, ließe sich dazu vielleicht noch etwas mehr sagen.

Gruß,
Christian

Hi Christian,

um was für Besprechungen gehts denn da? Vorstandsitzungen bzw.
Ausschußsitzungen oder Besprechnungen oder gar Verhandlungen
mit Außenstehenden?

Die AG ist in einem Verbund. Die GF´s der Mitglieder in diesem Verbund treffen sich regelmäßig zu Verhandlungen.

§ 111 (4) sagt, daß „Maßnahmen der Geschäftsführung dem
Aufsichtsrat nicht übertragen werden können“. Das Gesetz
grenzt diese „Maßnahmen der Geschäftsführung“ nicht weiter
ein. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, daß ein
Aufsichtsratsmitglied bei Besprechungen Mäuschen spielt, eine
aktive, gestaltende Teilnahme bei Kundenverhandlungen gingen
m.E. aber zu weit.

Genau das ist die Frage. Der Rechtsanwalt der AG schätzt das bloße Dabeisein eines Aufsichtsrates bei diesen Verhandlungen als Eingriff in die Geschäftsführung ein. Der Aufsichtsrat meint, er komme lediglich seiner Informations- und Überwachungspflicht nach.

Ich habe jetzt gerade wild in irgendwelchen Kommentierungen gestöbert und finde nichts, was dagegen spricht dass der Aufsichtsrat Mäuschen spielt. Er darf allerdings definitiv nicht mitmischen.

Ein anderes Problem ist, dass der Vorstand sich in der Aussenwirkung diskreditiert sieht (wie war das mit den Mimosen? Du hattest da mal eine Bemerkung gemacht). Der Aufsichtsrat sieht das eher als eine Stärkung der Position an, so lange man es der Aussenwelt richtig verkauft („Vorstand hat Aufsichtsrat zu den Sitzungen eingeladen“).

Vielen Dank auf jeden Fall für Deine Einschätzung
Rolf

Genau das ist die Frage. Der Rechtsanwalt der AG schätzt das
bloße Dabeisein eines Aufsichtsrates bei diesen Verhandlungen
als Eingriff in die Geschäftsführung ein. Der Aufsichtsrat
meint, er komme lediglich seiner Informations- und
Überwachungspflicht nach.

Auch ich habe so direkt nichts gefunden, würde aber die Meinung des Anwalts teilen. Der Aufsichtsrat kann sich durch ausführliche Berichte des Vorstands ausreichend informieren und auch eine Überwachung durchführen. Darüber hinaus sind ja eingehende Beratungen vorgesehen.
Bei einer ständigen Teilnahme erlangt meiner Meinung nach der AR zu viele Informationen, die über das Tätigwerden des Vorstandes an sich in die konkrete Meinungsbildung hineingeht.
Persönlich würde es mich aber wundern, wenn es da noch keine Entscheidungen gäbe.

Der
Aufsichtsrat sieht das eher als eine Stärkung der Position an,
so lange man es der Aussenwelt richtig verkauft („Vorstand hat
Aufsichtsrat zu den Sitzungen eingeladen“).

Hat er ja nicht.

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Hallo,
die Umsetzung dieses Beschlusses wird bestimmt sehr interessant und auch in Zukunft für viel Spaß sorgen. I. d. R. ist der Aufsichtsrat ja ein Gremium aus verschiedenen Interessensgruppen (Abbildung der verschiedenen Gesellschafter, Arbeitnehmervertreter usw.). Wird es hier nicht immer zu den kindergartentypischen Verhaltensweisen wie „der wird informiert und ich nicht“ kommen? Wenn immer abwechselnd teilgenommen wird, ist aber mit Sicherheit immer „der von den anderen“ bei den wichtigen Themen dabei.

Viel Spaß bei den Sitzungen.

Gruß
Walter

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Vielen Dank Walter. Hat zwar nix genützt, Deine Antwort, entspricht aber genau meinen Befürchtungen. Drum suche ich ja nach einer klaren rechtlichen Aussage.

Bye
Rolf