Angenommen ein Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber mündlich die betriebsbedingte Kündigung zum Ende des Folgemonats ausgesprochen.
Anstatt dem AN die Kündigung auszuhändigen, behält der AG die Kündigung ein mit der Begründung, dass er sie erst rausrückt, wenn der Monat vorbei ist, damit der AN nicht seine „Motivation“ verliert. Sprich: Der AN bekommt die betriebsbedingte Kündigung erst, wenn er den letzten Monat „ordentlich“ hinter sich gebracht hat.
Wie kann der AN nun reagieren? Schließlich muss er ALG1 beantragen und benötigt dafür die schriftliche Kündigung. Wichtig ist ja, dass der AG aus der betriebsbedingten Kündigung keine andere macht, denn sonst würde der ALG1-Anspruch ja erst nach einer Sperrzeit einsetzen.
Mündliche Kündigungen sind unwirksam, vgl. § 623 BGB.
Die Kündigungsfrist beginnt demnach erst zu laufen, wenn die schriftliche Kündigung zugegangen ist. Daher bricht der „letzte Monat“ (die Kündigungsfrist kann natürlich auch eine andere Länge haben) erst garnicht an.
Daher muss auch kein ALG beantragt werden, denn das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin.
klingt alles gut, nur sollte man dem Fragesteller als rein praktischen Hinweis mitgeben, auf jeden Fall sofort Kontakt zum Arbeitsamt aufzunehmen, und dort schriftlich den Sachverhalt zu schildern, sich als arbeitssuchend zu melden und um konkrete weitere Anweisungen zu bitten. Denn wenn Cheffe auf seiner - falschen - Sichtweise besteht, und erwartungsgemäß einfach zum nächsten 1. nichts mehr zahlt, dann dauert es natürlich, bis ein Gericht darüber entscheidet. Und dann wäre es ganz gut, wenn aufgrund rechtzeitiger Mitteilung dann das Arbeitsamt aufgrund der faktischen Situation sofort einspringt.
weitere Stolperfalle: Der AG datiert die schriftliche Kündigung zurück auf das Datum der mündlichen Kündigung. Diese dann sofort als fehlerhaft zurückweisen. Und bei der Unterschrift der „Zugangsquittung“ unbedingt drauf achten, nicht den Zugang zum früheren Datum zu quittieren. Dann ist spätestens der Zeitpunkt da, an dem es Probleme mit dem Arbeitsamt gibt.