Hallo Leute,
kann man etwas dagegen machen, wenn sich ein Arbeitgeber als Krankenkasse ausgibt und bei dem Arzt nach der Diagnose erkundigt ?
Klar ist, der Arzt muss der Krankenkasse Auskunft geben.
Der Arbeitgeber hat den Fehler gemacht und dem Arzt, nachdem er die Diagnose erfahren hat, mitgeteilt, dass er garnicht von der Krankenkasse ist, sondern der AG.
Vielen Dank für eure Komentare
Klaus
hallo klaus,
erstmal sollte die arzt-praxis gehörig darüber informiert werden, dass personenbezogene daten nicht per telefon weitergegeben werden!!
demnächst hängen die noch die patienten-akten öffentlich aus … oder was??
gruß
klaus
hallo Klaeuse
erstmal sollte die arzt-praxis gehörig darüber informiert
werden, dass personenbezogene daten nicht per telefon
weitergegeben werden!!
Hi,
Volle Zustimmung von mir.
Ich moechte noch eine Geschichte beitragen: Eine Firma hat einen MA im Krankenstand und weiss nicht so recht, was los ist (vielleicht Drogen …)
Die Fa beauftragt den Arzt, der jede Woche fuer 2 h in die Fa kommt, mal bei den Kollegen herumzutelefonieren, was mit dem MA los ist. Und kommt auf diesem Weg tatsaechlich zur gewuenschten Info.
Der BR hat den Arzt muendlich ermahnt, mehr nicht.
Ich meine, vielleicht sehen wir nur die Spitze eines Eisberges und man muesste in so manche Praxis mal den Rauch reinlassen.
Gruss
PW
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__43.html
und dann unter (2) 4. schauen
Hallo,
und wenn der AG die Daten zum Nachteil des AN verwendet, könnte auch noch § 44 Abs.1 in Frage kommen:
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__44.html
&Tschüß
Ich meine, vielleicht sehen wir nur die Spitze eines Eisberges
und man muesste in so manche Praxis mal den Rauch reinlassen.
Ja, müsste man.
Erst kürzlich habe ich einen Befund in einen KH - wie vereinbart - telefonisch abfragen wollen. Der Arzt war nicht da, ich hatte die Oberschwester am Apparat. Vereinbart wurde ein späterer Rückruf des Arztes. Der kam, als ich nicht da war. Angenommen hat der Freund (Friederich) meines Sohnes, weil letzterer gerade auf dem Örtchen saß. Friederich sich ordnungsgemäß meldend mit „friederich bei Pomeranzes“. Die Oberschwester hat ihm dann meine Befunde mitgeteilt, in der ins Blaue getroffenen Annahme, es handele sich bei Friederich um meinen Lebenspartner! Friederich wollte das noch unterbinden durch Richtigstellung, Schwester Hildegard hat sich aber nicht abhalten lassen, weiter zu babbeln.
Zwar ist in dem Fall nix angebrannt, die Befunde waren negativ (wurden aber wohl so benannt, dass Friederich trotzdem wusste, wonach überhaupt geguckt worden war) und Friederich ist ein echt lieber Kerl und Freund der Familie - aber trotzdem habe ich die Oberschwester direkt einen Kopf kürzer gemacht und auch den Chefarzt informiert. Das liegt einiges im Argen (was ich nun auch aus beruflichem Kontext weiss)
LG Petra
Hallo,
abgesehen von der Hochstapelei des AG - der Arzt hat keine telefonische Auskünfte über seine Patienten zu machen (Schweigepflicht).
Eine Diagnose wird als Zahlencode an die Krankenkasse weitergegeben, jede weitere Nachfrage erfolgt schriftlich.
Viele Grüße
Hallo,
muss man wirklich als grob gut allgemeinwissender Mensch diese ganzen Abkürzungen kennen?
Viele Grüße
Hallo,
Nur der Vollständigkeit halber:
Eine Diagnose wird als Zahlencode an die Krankenkasse
weitergegeben, jede weitere Nachfrage erfolgt schriftlich.
In meiner Zeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung war es noch so, dass die Kasse eigentlich gar keine Diagnosen bzw Zahlencodes erfuhr. Diese gingen nämlich nur an die KV, die dann für den Arzt mit den Kassen abrechnete. Ich denke nicht, dass das heute anders ist.
Außer natürlich bei Privatpatienten.
Gruß
Wawi
OT Abkürzungen
Hallo auch,
also ich sehe hier keine für das Brett Arbeitsrecht untypischen Abkürzungen. Da gibts hier deutlich Schlimmeres.
muss man wirklich als grob gut allgemeinwissender Mensch diese
ganzen Abkürzungen kennen?
Evtl reicht ja hier im Brett
grob gut allgemeinwissender Mensch
nicht ganz aus. Besser ist das im Plauderbrett 
Gruß
Wawi
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Hallo,
nur der Vollständigkeit halber:
Deine KK-Zeit muß aber schon seeeehr lange zurückliegen.
Der Arzt hat auf dem AU-Exemplar für die KK den ICD-Code für die Diagnose auszufüllen. Dies gilt schon ziemlich lang.
Lediglich die Abrechnung erfolgt dann über die kassenärztliche Vereinigung.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
nur der Vollständigkeit halber:
logisch 
Deine KK-Zeit muß aber schon seeeehr lange zurückliegen.
stimmt
Der Arzt hat auf dem AU-Exemplar für die KK den ICD-Code für
die Diagnose auszufüllen. Dies gilt schon ziemlich lang.
Lediglich die Abrechnung erfolgt dann über die kassenärztliche
Vereinigung.
Die KK erfährt es aber nur, wenn der Patient/AN die AU wegschickt. Hier geht es ja um Krankengeld.
In allen anderen Fällen erfährt sie es eben nicht!
Gute N8 
Wawi
Hallo,
auch das stimmt leider nicht (mehr) - wir erhalten durchaus alle abgerechneten Gebührenziffern sowie die ICD Schluessel. Zwar erheblich verspätet, hat was mit der Abrechnung der KV. zu tun, aber wir bekommen sie.
Gruss
Czauderna
Hallo,
auch das stimmt leider nicht (mehr)
OK, wie gesagt. Ist auch bei mir schon einige Zeit her 
Danke für die Info und schönen Sonntag noch.
Gruß
Wawi