Hallo,
wenn man eine AG gründen will, benötigt man ja 50000€ als Stammkapital. Kann man diesen Betrag auch in Sacheinlagen leisten, so wie bei der GmbH?
Würde mich über eine Antwort freuen 
Gruß
Hallo,
wenn man eine AG gründen will, benötigt man ja 50000€ als Stammkapital. Kann man diesen Betrag auch in Sacheinlagen leisten, so wie bei der GmbH?
Würde mich über eine Antwort freuen 
Gruß
Sachgründung nach §27 AktG + Bericht nach §§32 ff
Hi !
Sachgründungen sind nach § 27 AktG zulässig
http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__27.html
es muss sich aber an bestimmte Formen gehalten werden.
Zu diesen Formen ist dann auch der Gründungsbericht nach §§ 32 ff AktG zu zählen.
BARUL76
.
Dankeschön!