AG sagt zu AN 'Geh nach Hause'

Hallo liebe Profis!

Welche Konsequenzen könnte ein Arbeitnehmer tragen müssen, wenn er in folgender Situation geht:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich wegen irgendeines Punktes uneinig (im normalen Tagesgeschäft). Der AG sagt zum AN: „Komm geh nach Hause“.
Was ist, wenn der AN dann wirklich geht?

Zusatz: Der AG macht oft solche Sprüche.
Zusatz: Der AN hat bereits gekündigt, hat noch drei Wochen, während denen er aber nicht demotiviert seine Arbeit verrichtet.

Dankeschön!

Hat er auch einen schönen Feierabend gewünscht?
Hi Hippo,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich wegen irgendeines
Punktes uneinig (im normalen Tagesgeschäft). Der AG sagt zum
AN: „Komm geh nach Hause“.
Was ist, wenn der AN dann wirklich geht?

Kurz und bündig: Auch wenn der AN die freundliche Aufforderung zum füheren Feierabend annimmt, passiert REIN GAR NIX!

Seit - wenn mich nicht alles täuscht - Anfang Mai dieses Jahres wurden die Gesetze verschärft, d. h. eine Kündigung von Arbeitsverträgen ist nur noch schriftlich möglich und zwar betrifft es auch Verträge, die mündlich geschlossen wurden.

Zusatz: Der AG macht oft solche Sprüche.

Und tut sich dadurch sicherlich keinen Gefallen.

Zusatz: Der AN hat bereits gekündigt, hat noch drei Wochen,
während denen er aber nicht demotiviert seine Arbeit
verrichtet.

In diesem Fall wäre es allerdings möglich, daß so ein Spruch des AG einer Freistellung vom Dienst gleichzusetzen ist. Ob nun Freistellung oder nicht: zahlen muß er.

Allerdings sollte der AN auf jeden Fall seine Arbeitskraft anbieten und am nächsten Morgen - wenn auch mit knirschenden Zähnen - brav am Arbeitsplatz erscheinen! Wenn der Boss sein Angebot dann immer noch aufrecht erhält, dürfte die Freistellung greifen (am besten schriftlich bestätigen lassen!). Ansonsten würde ich noch die drei Wochen unmotiviert Dienst schieben. Die sind schnell vorbei.

Viele Grüße

Tessa

Happy Hippo?

Ich widerspreche nicht Tessa Einschätzung, möchte dennoch ergänzen: da solche Aussagen je nach Gewerbe (und dort vorherrschendem Ton) sehr unterschiedlich ausgelegt werden können, empfehle ich in solchen Fällen dem ArbeitNEHMER nachzufragen und die Aussage des Chefs klarstellen zu lassen. Etwa: Heißt das, dass Sie mich bezahlt von der Arbeitsleistung freistellen und ween ja, wann muß ich wieder zur Arbeit erscheinen.

Wenn die Aussage des Chefs fast unglaublich (schön) klingt, sollte der ArbeitNEHMER den Inhalt schriftlich festhalten und ggf. den Chef um Unterzeichnung bitten. Mag umständlich klingen, mir sind aber Fälle bekannt, in denen der Chef mit einer fristlosen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung udgl. Recht bekommen hat.

Herzlichen Dank! (oT)
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