AG stellt Wohnung für die ersten vier Monate, ich versteuere allerdings den geldwerten Vorteil - Doppelte Haushaltsführung absetzen?

Guten Abend!

Der Fall ist oben schon grob beschrieben. Berufsbedingt muss ich eine zweite Wohnung an meinem Arbeitsplatz unterhalten. Der AG stellt mir die ersten vier Monate eine Wohnung zur Verfügung, ich unterschreibe hier keinerlei Mietvertrag oder sonstiges. Die Kosten für die Wohnung werden aber als geldwerter Vorteil von mir versteuert. Wie wird das ganze jetzt im Hinblick auf doppelte Haushaltsführung behandelt? Kann ich mir die versteuerten Beträge aus dem geldwerten Vorteil wiederholen?

Wenn nicht, dann wäre es ja fast besser ich würde die Miete selbst zahlen, denn dann würde ich durch die doppelte Haushaltsführung am Ende weniger zahlen als ich es jetzt mache… Würde es nicht mehr Sinn machen der Arbeitgeber würde mir die Aufwendungen für die Wohnung steuerfrei erstatten?

Vielleicht noch ein paar Eckdaten, die Wohnung hat 20 qm, kostet 295 all inclusive. Mein Bruttogehalt beträgt 3000 Euro. Das ganze läuft von September bis Dezember, ab Januar habe ich dann selbst für eine Wohnung zu sorgen.

Danke und Gruß :smile:

Servus,

nein, sondern nur die darauf entfallende Einkommensteuer - falls Du sonst schon Werbungskosten von tausend Euro beieinander hast.

Es ist halt so, dass der Arbeitgeber hier an geltendes Recht gebunden ist und nicht nach Gutdünken mit Dir verkarten kann, was Eurer beiden Ansicht nach einen Sinn GIIIIBBBTTT.

Das hier:

ist nicht richtig. Rechne doch einfach mal mit den konkreten Zahlen.

Warum der geldwerte Vorteil allerdings mit den tatsächlichen Kosten der Wohnung und nicht mit dem Sachbezugswert angesetzt wird, erschließt sich mir allerdings nicht. Könnte sein, dass der AG da richtig liegt, aber ich glaube es eher nicht.

Schöne Grüße

MM

Hi!
Danke schonmal für die Antwort!
Soweit ich weiß, kann der AG aber sehr wohl einen gewissen Teil steuerfrei erstatten. Hätte also nichts mit Gutdünken zu tun. Sollte das falsch sein kannst du mich aber gerne verbessern!

Zitat aus der ECOVIS Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2016“:

Bei doppelter Haushaltsführung
Führt ein Angestellter zwei Haushalte, kann der Arbeitgeber ihm
die tatsächlichen nachgewiesenen Übernachtungskosten bis zu
1.000 Euro monatlich erstatten. Darin sind alle Aufwendungen
eingeschlossen, auch Reinigung, Einrichtung etc. Möglich ist auch
die pauschale Vergütung.
Sie beträgt
• bei einer Wohnung im Inland: 20 Euro pro Tag in den ersten drei
Monaten, danach 5 Euro pro Tag;

Servus,

die Möglichkeit der steuerfreien Erstattung von Werbungskosten durch den AG wurde im Lauf der Jahre ziemlich eingeschränkt, daher meine Vermutung: Dem Arbeitgeber kann eigentlich die steuerliche Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung genauso wenig zugemutet werden wie z.B. die eines häuslichen Arbeitszimmers.

Aber siehe: Die Wege des HErrn sind verschieden, und in § 3 Nr. 16 EStG steht tatsächlich auch die Sache mit der doppelten Haushaltsführung, obwohl die steuerfrei möglichen Erstattungen sonst ganz systematisch alles ausschließen, was der Arbeitgeber nicht beurteilen kann oder können muss. Irgendwelche Broschüren halte ich da übrigens nicht für empfehlenswerte Quellen.

Wie auch immer: Es wäre hier ohne weiteres möglich, die Sache so laufen zu lassen, wie sie läuft, aber eben ohne Besteuerung des Sachbezuges, sondern dem Arbeitgeber die entsprechenden Nachweise für die bestehende doppelte Haushaltsführung zu überlassen. Das hätte noch den Vorteil, dass Du die Sozialversicherungs-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den jetzt versteuerten Sachbezugswert jedenfalls nicht wieder kriegen kannst, sondern nur die darauf abgeführte Lohnsteuer.

Schöne Grüße

MM