Guten Abend!
Der Fall ist oben schon grob beschrieben. Berufsbedingt muss ich eine zweite Wohnung an meinem Arbeitsplatz unterhalten. Der AG stellt mir die ersten vier Monate eine Wohnung zur Verfügung, ich unterschreibe hier keinerlei Mietvertrag oder sonstiges. Die Kosten für die Wohnung werden aber als geldwerter Vorteil von mir versteuert. Wie wird das ganze jetzt im Hinblick auf doppelte Haushaltsführung behandelt? Kann ich mir die versteuerten Beträge aus dem geldwerten Vorteil wiederholen?
Wenn nicht, dann wäre es ja fast besser ich würde die Miete selbst zahlen, denn dann würde ich durch die doppelte Haushaltsführung am Ende weniger zahlen als ich es jetzt mache… Würde es nicht mehr Sinn machen der Arbeitgeber würde mir die Aufwendungen für die Wohnung steuerfrei erstatten?
Vielleicht noch ein paar Eckdaten, die Wohnung hat 20 qm, kostet 295 all inclusive. Mein Bruttogehalt beträgt 3000 Euro. Das ganze läuft von September bis Dezember, ab Januar habe ich dann selbst für eine Wohnung zu sorgen.
Danke und Gruß