AG sucht sich das beste aus dem Tarifvertrag aus

Hallo alle Zusammen!

Wir hatten heute eine hitzige Diskussion und sind zu keine Ergebnis gekommen. Was meint ihr?

Ein Chef zahlt übertarifliche Löhne und Gehälter. Betont immer das nur in Anlehnung an den Tarifvertrag gehandelt wird. Bei Diskussionen die zu seinem Gunsten sind verweißt er auf den Tarifvertrag, die Tariflichen Erhöhungen winkt er aber ab mit dem Kommentar: Wir lehnen uns nur an den Tarifvertrag an und die Löhne und Gehälter sind sowieso schon viel höher als im Tarif. Genau das selbe gilt für Urlaub etc.

Also er pickt sich die Rosinen aus dem Kuchen.

Wäre die Frage ob es einen § gibt der das regelt!?

Oder dürfte der Chef einfach so weiter machen?

Explizites Fallbeispiel aus unserer Übung:

Ein AN hat in seinem AV nicht darüber stehen ob er sein Weihnachtsgeld zurückzahlen muss oder nicht. Der AN kündigt zum 31.01… Der Chef beruft sich nun auf den Tarifvertrag in dem geregelt ist dass der AN das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn er nicht bis mindestens 31.03. beschäftigt ist im Unternehmen. Kurz davor hat er jedoch eine tarifliche Gehaltserhöhung von 3% abgetan mit der Aussage: „Es werden alle schon über Tarif bezahlt.“

und was meint ihr? Irgendwelche Ansätze?

Guten Abend,

sofern das Unternehmen nicht von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird bzw. anderweitig in die direkte Wirkungsausfaltung des TV kommt, kann der AG in den einzelnen Arbeitsverträgen vereinbaren was er möchte.

Hier sollte aber genau auf die Formulierung im Arbeitsvertrag geschaut werden, also inwieweit und in welchen Punkten ein Rückgriff auf den Tarifvertrag gemacht wird…und ob nicht im nächsten Absatz davon wieder zurückgewichen wird.

Dies gilt unabhängig davon, ob arbeitsrechtlich gewisse Regelungen überhaupt zulässig sind (blödes Beispiel: per Vertrag wird Urlaub ausgeschlossen).

Greetz
S_E

Guten Tag,

klar soweit waren wir auch schon. Gehen wir mal davon aus des es sich um einen Betrieb mit ~20 Vollzeitmitarbeitern handelt. Fraglich wäre doch ob der AG dann verpflichtet ist sich an den TV zu halten und wenn nicht ob er sich dann überhaupt auf den TV berufen kann. Im Umkehrschluss ob die AN’s sich auf den TV berufen können. Eben z.B. bei einer Tariflichen Lohnerhöhung (Obwohl diese bereits über Tarif bezahlt werden)

Grüße

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Hallo,

weiter geht es aber nicht.

„In Anlehnung an den Tarif“ heißt nur: „Wir orientieren uns am Tarif, wollen aber den Tarif nicht zu verbindlichen Grundlage des Arbeitsverhältnisses machen, sondern davon auch Abweichendes (zu Ungunsten der AN) regeln können“.

Das würde ich nicht „Rosinenpicken“ nennen, immerhin gewährt der AG zumindest bei einigen Leistungen die des Tarifs. Das ist mehr als viele AN in Deutschland erwarten können, die noch nicht einmal das haben, sondern nur das, was das Gesetz vorsieht (untertariflicher Lohn, 4 Wochen Urlaub, keine Mehrarbeitszuschläge, …).

VG
EK

VG
EK

Guten Tag,

Hallo,

Gehen wir mal davon aus des
es sich um einen Betrieb mit ~20 Vollzeitmitarbeitern handelt.
Fraglich wäre doch ob der AG dann verpflichtet ist sich an den
TV zu halten und wenn nicht ob er sich dann überhaupt auf den
TV berufen kann.

Eine Tarifbindung hat nichts mit der Betriebsgröße zu tun.
Eine Tarifbindung entsteht dadurch, daß entweder beide Seiten (AG und AN) Mitglied der vertragschließenden Verbände sind oder aber die Tarifbindung durch Arbeitsvertrag vereinbart wird. Wird die Tarifbindung durch Arbeitsvertrag vereinbart, ist es zulässig, diese Tarifbindung nur teilweise zu übernehmen.

Grüße

&Tschüß

Ugh.

klar soweit waren wir auch schon. Gehen wir mal davon aus des
es sich um einen Betrieb mit ~20 Vollzeitmitarbeitern handelt.

Und warum gibt es dann keinen BR?

Fraglich wäre doch ob der AG dann verpflichtet ist sich an den
TV zu halten und wenn nicht ob er sich dann überhaupt auf den
TV berufen kann. Im Umkehrschluss ob die AN’s sich auf den TV
berufen können. Eben z.B. bei einer Tariflichen Lohnerhöhung
(Obwohl diese bereits über Tarif bezahlt werden)

Einfach formuliert und ohne irgendwelche feinziselierten Randbedingungen: TV sind entweder allgemeinverbindlich per ordre de moufti, oder es gibt eine formale Anerkennung, oder der TV ist nicht anwendbar. Wenn er nicht anwendbar ist, darf sich der AG trotzdem daran orientieren, muss das aber nicht in allen Einzelheiten tun. Man kann z.B. die Rahmenbedingungen aus einem MTV anwenden, sich aber um die entsprechenden Entgelttarife einen *PIEP* kümmern, oder umgekehrt. Tarifliche Lohnerhöhungen sind nur dann relevant, wenn ein TV nach dem obigen Sums in irgendeiner Form gilt. Ansonsten ist man als AG - im Rahmen der Gesetze - frei wie der Wind.

Aga,
CBB