AG verlangt erweitertes Führungszeugnis

Hi Leute,

Die katholische Kirche hatte ja in den letzten Jahren arg mit Skandalen bzgl. sexueller Belästigung Schutzbefohlener, minderjähriger usw. zu tun…

Gehen wir nun mal von folgendem Fall aus…
Stellen wir uns mal vor im Rahmen einer Aufedckungs-/Transparenzaktion wird von jedem Mitarbeiter unter kirchlicher Trägerschaft verlangt, ein erweitertes Führungszeugnis abzugeben, um eventuelle Einträge mit entsprechendem Hintergrund (sexuelle Straftaten o.ä.) aufzudecken. Sollte dies der fall sein so würde man von der entsprechenden Geschäftsleitung zu einem Gespräch geladen werden. Mögliche Konsequenzen lassen wir in diesem Beispiel mal außen vor…

Eigentlich hätte ich mit so einer Geschichte kein Problem. Mir stellt sich nur die Frage ob hier nicht grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates, nämlich die Unschuldsvermutung, ausgeschaltet werden. Ein Führungszeugnis abzugeben ist ja nichts ungewöhnliches bei einer Einstellung oder bei einer staatlichen Prüfung. Aber dass ein erweitertes Führungszeugnis abgegeben werden soll, um bei einem Arbeitgeber, bei dem man vielleicht schon seit Jahren arbeitet, seine weiße Weste zu beweisen, fänd ich schon hart.

Wie würdet Ihr so einen fall sehen…

Lg Alex :smile:

Hallo,

mir ist grundsätzlich keine Rechtsgrundlage bekannt, auf deren Grundlage ein AG im laufenden Arbeitsverhältnis ein derartiges erweitertes Führungszeugnis ohne konkrete , in der Person des AN liegenden Anhaltspunkte verlangen kann.

Ausnahmen sind lediglich denkbar, wenn dies von vorneherein zulässigerweise arbeitsvertraglich vereinbart war oder aber aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig oder zumindest zulässig ist (zB bei Sicherheitsüberprüfungen).

Grundsätzlich muß der AG belegen, daß er berechtigt ist, eine derartige Auskunft zu verlangen. Irgendwelche Vereinsbeschlüsse zur „Transparenz“ sind da sicher nicht ausreichend.

&Tschüß
Wolfgang