Hallo alle zusammen,
wir haben da mal eine rein erfundene Sache aus dem nicht existierenden Leben eines AN.
Ein AN ist LKW Fahrer der sich nach einer neuen Arbeitsstelle umgesah und diese auch gefunden hat. Nun kündigt der AN fristgerecht. Zum Ende der Kündigungszeit kommt der AG auf den Gedanken, dass sein AN im letzten Jahr einen Lehrgang auf Verlangen des AG besuchte (ADR Schein) und auch finanzierte. Son Schein ist notwendig, wenn ein LKW Fahrer Gefahrengut transportiert.
Deutschland lebe hoch mit seinen Voschriften.
Im Arbeitsvertrag des AN steht kein Passuß über zu erstatende Kosten für Lehrgänge nach einer Kündigung durch den AN.
Darf der AG das???
PS der AG möchte das der AN ein Schriftstück unterschreibt, wo genau diese Forderungen vom AN zu erhalten sind.
Ich danke für alle sachdienlichen Meinungen.
LG Gabi Müller
PS der AG möchte das der AN ein Schriftstück unterschreibt, wo
genau diese Forderungen vom AN zu erhalten sind.
Das würde ich nicht unterschreiben…
Hallo alle zusammen,
Auch Hallo,
wir haben da mal eine rein erfundene Sache aus dem nicht
existierenden Leben eines AN.
Ein AN ist LKW Fahrer der sich nach einer neuen Arbeitsstelle
umgesah und diese auch gefunden hat. Nun kündigt der AN
fristgerecht. Zum Ende der Kündigungszeit kommt der AG auf den
Gedanken, dass sein AN im letzten Jahr einen Lehrgang auf
Verlangen des AG besuchte (ADR Schein) und auch finanzierte.
Son Schein ist notwendig, wenn ein LKW Fahrer Gefahrengut
transportiert.
Deutschland lebe hoch mit seinen Voschriften.
Im Arbeitsvertrag des AN steht kein Passuß über zu erstatende
Kosten für Lehrgänge nach einer Kündigung durch den AN.
Darf der AG das???
Grundsätzlich Nein, wenn keine entsprechende Vereinbarung existiert. Auch wenn eine Vereinbarung existieren würde, wäre ihre Rechtskraft angesichts der aktuellen Rechtsprechung des BAG kritisch zu sehen.
PS der AG möchte das der AN ein Schriftstück unterschreibt, wo
genau diese Forderungen vom AN zu erhalten sind.
Wenn der AN unterschreibt, ist er selber schuld. :
Ich danke für alle sachdienlichen Meinungen.
LG Gabi Müller
&Tschüß
Wolfgang