Der Arbeitgeber einer fiktiven Freundin lässt sich derzeit lasziv viel Zeit damit, ihrem Antrag auf Inanspruchnahme übertragener Elternzeit zuzustimmen (es soll der Elternzeitrest vom ersten Kind nach dem 3. Geburtstag des 2. Kinds genommen werden).
Es sieht so aus, als würde der Arbeitgeber die Zustimmung ggf. auch treuwidrig verweigern, um am damit schneller eintretenden ersten Arbeitstag eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen zu können (Elternzeit = Kündigungsschutz).
Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber durch seine Spielchen tatsächlich die Inanspruchnahme der verbliebenen Elternzeit so weit schleifen lässt, dass er die Gelegenheit zur Aussprache der Kündigung erhält?
Kann man durch eine einstweilige Verfügung oder Ähnliches erreichen, dass der Arbeitgeber sich früh genug mit einer Entscheidung meldet?
Und kann man, wenn er es nicht tut, vor einem Gericht Rechtschutz erhalten, um in der Zeit bis zur Entscheidung nicht gekündigt zu werden?
Vielen Dank!