Hallo!!!
Wir versuchen herauszufinden, ob die Arbeitnehmer immer zusammen mit der Hauptversammlung den Aufsichtsrat wählen, oder doch erst ab 2000 Beschäftigten, wenn sie ein Mitbestimmungsrecht haben???
Ich hoffe, dass jemand helfen kann, LG und schönes Feiern für morgen!!!
Hallo Dani,
Wir versuchen herauszufinden, ob die Arbeitnehmer immer
zusammen mit der Hauptversammlung den Aufsichtsrat wählen,
oder doch erst ab 2000 Beschäftigten, wenn sie ein
Mitbestimmungsrecht haben???
Ja, das ist richtig und steht so auch im § 101 (1) S. 1 AktG.
Hier dazu mal der Link:
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__101.html
VG
TraderS
Ich hoffe, dass jemand helfen kann, LG und schönes Feiern für
morgen!!!
Ferien ??? Beinem Tag und maximal einem weiteren Brückentag ??? 
Hallo - lieb, dass du so schnell geantwortet hast, aber so ganz versteh’ ich es leider immernoch nicht…
Schon ab 500 Arbeitnehmern sind diese doch zu 1/3 im Aufsichtsrat vertreten - wählen sie da also auch schon???
Und bis 499 Arbeitnehmer dürfen sie den Aufsichtsrat nicht mit wählen???
Ist das so richtig???
LG
Hallo Dani,
Schon ab 500 Arbeitnehmern sind diese doch zu 1/3 im
Aufsichtsrat vertreten - wählen sie da also auch schon???
Nein, bzw. ja *lol* Es kommt hier darauf an. In solchen Fällen greift das sog. „Drittelbeteiligungsgesetz“. Der wichtige Paragraph ist der folgende: § 1 (1) Nr. 1 DrittelbG.
Hier der Link:
http://bundesrecht.juris.de/drittelbg/__1.html
Ab 2000 Mitarbeitern sind die Arbeitnehmer dann auf jeden Fall im AR dabei.
VG
TraderS
Schlussfolgerung:
…ab 500Arbeitnehmern wählen diese die Aufsichtsratmitglieder mit. (AGs vor 1994 jetzt mal außer Acht gelassen)
DANKESCHÖN