Angenommen, Frau X arbeitet als Aushilfe beim Arbeitgeber-A und hat wegen neuem Arbeitgeber-B, dem alten Arbeitgeber A gekündigt. Arbeitgeber-A besteht auf Kündigungsfrist und gibt erst Freigabe ab 15.04.2007. Neue Arbeitsstelle kann angetretten werden Anfang April, kann der Arbeitgeber-A die Aushilfe verpflichten zwischen 01. April bis zum 15. eingesetzt zu werden?
Vertragsauflösung wurde verweigert, welche Möglichkeit würde es noch geben?
Arbeitgeber-A ist ein neutorischer Choleriker und lenkt absolut nicht ein.
Als Aushilfe hat man doch keine Pflicht zur eingeteilten Schicht zu erscheinen, weil Arbeitszeiten in diesem Fall nicht wirklich durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart wurden.
kann der Arbeitgeber-A die
Aushilfe verpflichten zwischen 01. April bis zum 15.
eingesetzt zu werden?
Insofern die Kündigungsfrist bis 15.04. geht: Selbstverständlich.
Als Aushilfe hat man doch keine Pflicht zur eingeteilten
Schicht zu erscheinen, weil Arbeitszeiten in diesem Fall nicht
wirklich durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart wurden.
Hallo,
auch eine Aushilfe hat die gleichen Rechte und Pflichten wie eine „normale“ Kraft. D.h. man mußt eine gesetzlich Kündigungsfrist einhalten!!! Will man das nicht, muss man fristlos kündigen, ansonsten empfehle ich, daß der neue AG die Einstellung 2 Wochen später vornimmt.
Gruß
Tawin
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Das hat aber allein mit dem Willen nichts zu tun. Für eine fristlose Kündigung brauchts schon wenigstens einen wichtigen Grund (auch für den AN). Ein anderes Stellenangebot, gehört nicht zu den wichtigen Gründen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
ansonsten empfehle ich, daß der neue AG die
Einstellung 2 Wochen später vornimmt.