AG will eine 'Unfallkasse' einrichten

Guten Abend zusammen,

angenommen ein Beförderungsunternehmer will eine „Unfallkasse“ einführen.

Diese soll „durch MA verursachte Bagatellschäden“, hier Kratzer etc. abdecken, bzw. deren Rep-Kosten mildern.

Die Einrichtung dieser „Unfallkasse“ erfolgt jedoch ausschließlich auf Betreiben des AG. (ohne schriftliche Ankündigung und ohne entsprechende Info an die MA)

Der Einbehalt seiner Forderung soll über die Lohnabrechnung erfolgen.

  1. ist diese „Unfallkasse“ überhaupt zulässig?
  2. darf er ans Gehalt gehen?
  3. darf er die Höhe des Beitrags frei festlegen?
  4. müssen dann nicht alle MA an der Kasse beteiligt werden, auch die Innendienstler?

Bin gespannt auf die Antworten!

Vielen Dank

Hallo

Prinzipiell ist es nicht illegal, solch eine Kasse einzurichten. Allerdings geht das nicht ohne die Freiwilligkeit der Arbeitnehmer. Einseitig bestimmen und Lohn einbehalten darf der AG nicht.

Gruß,
LeoLo