AG will Grund der AU wissen

Hallo an alle,

angenommen ein AN ist für 1 Woche vom Hausarzt arbeitunfähig geschrieben worden. (innerhalb eines Jahres insgesamt 1 x 3 Tage vom Augenarzt wegen Augenentzündung, 1x3 Tage Erkältung und letztendlich 1x eine Woche verteilt über das Jahr im Abstand von Monaten)

Der AG fragt am ersten Tag bei Rückkehr des AN diesen direkt warum er krank war bzw. was er denn hatte.
Ist der AN verpflichtet dies zu beantworten oder darf er die Antwort verweigern?

Mir geht es hier nur um die rechtliche Grundlage.

Danke und LG
jasmin

Der AG fragt am ersten Tag bei Rückkehr des AN diesen direkt
warum er krank war bzw. was er denn hatte.
Ist der AN verpflichtet dies zu beantworten oder darf er die
Antwort verweigern?

Mir geht es hier nur um die rechtliche Grundlage.

Hi,

muss er nicht.

http://www.betriebsrat.com/urteile-sbv-krankschreibung

MfG

Im rahmen der Fürsorgepflichten des AG könnte der AN lediglich darauf hinweisen, dass es keine Arbeitsplatzbedingten erkrankungen waren.

Hallo,

Im rahmen der Fürsorgepflichten des AG könnte der AN lediglich
darauf hinweisen, dass es keine Arbeitsplatzbedingten
erkrankungen waren.

ich hab auf dem Gebiet keine Ahnung, aber mitteilen, dass die Krankheit nicht den Job gefährdet müsste doch auch drin sein?!

Also mal rumgesponnen, wenn eine Arzthelferin Hepatitis C hat oder eine Küchenhilfe Magen-Darm-Infekt oder sowas.

LG
S_E

Hi!

muss er nicht.

Hier in diesem Fall ganz sicher nicht.

http://www.betriebsrat.com/urteile-sbv-krankschreibung

Naja, solch ein Urteil als pauschales Allheilmittel zu präsentieren (ist jetzt nicht gegen Dich, geht einfach mal gegen den Link), kann schon mal nach hinten losgehen.

Ein (zugegeben erstaunliches) Urteil aus Hamm kommt da zu anderem Schluss - wenn man eine Schlagzeile draus machen wollte.

Gruß
Guido

Hallo,

Der AG fragt am ersten Tag bei Rückkehr des AN diesen direkt
warum er krank war bzw. was er denn hatte.
Ist der AN verpflichtet dies zu beantworten oder darf er die
Antwort verweigern?

dazu kann ich nichts sagen, aber bei mehreren Erkrankungen kann es auch um die Frage gehen, ab wann der Arbeitgeber aus der sechswöchigen Entgeltfortzahlung raus ist und die Krankenkasse übernehmen darf.

Bei einer Vielzahl von kürzeren Erkrankungen kann der AG außerdem eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Kran….

Gruß
Christian

dabei handelt es sich wohl um ein sogenanntes krankenrückkehrgespräch

ich möchte jetzt nicht im detail auf gründe und hintergründe von solchen gesprächen eingehen

gem. dem BEM (Betrieblichen Eingliederungsmanagement) und der Fürsorge kann der AG das sehr wohl fragen … Fragen darf man ja alles … aber wichtig ist das der Arbeitnehmer nichts darauf sagen muss da es sein persönlichkeitsrecht tangiert …

kannst dich im SGB IX schlau machen

Quelle?

kannst dich im SGB IX schlau machen

Verlinke doch einfach mal den Teil im SGB IX, der sagt, dass man dem AG in einem Fall wie hier keine Diagnose nennen muss!