angenommen ein AN ist für 1 Woche vom Hausarzt arbeitunfähig geschrieben worden. (innerhalb eines Jahres insgesamt 1 x 3 Tage vom Augenarzt wegen Augenentzündung, 1x3 Tage Erkältung und letztendlich 1x eine Woche verteilt über das Jahr im Abstand von Monaten)
Der AG fragt am ersten Tag bei Rückkehr des AN diesen direkt warum er krank war bzw. was er denn hatte.
Ist der AN verpflichtet dies zu beantworten oder darf er die Antwort verweigern?
Der AG fragt am ersten Tag bei Rückkehr des AN diesen direkt
warum er krank war bzw. was er denn hatte.
Ist der AN verpflichtet dies zu beantworten oder darf er die
Antwort verweigern?
Naja, solch ein Urteil als pauschales Allheilmittel zu präsentieren (ist jetzt nicht gegen Dich, geht einfach mal gegen den Link), kann schon mal nach hinten losgehen.
Ein (zugegeben erstaunliches) Urteil aus Hamm kommt da zu anderem Schluss - wenn man eine Schlagzeile draus machen wollte.
Der AG fragt am ersten Tag bei Rückkehr des AN diesen direkt
warum er krank war bzw. was er denn hatte.
Ist der AN verpflichtet dies zu beantworten oder darf er die
Antwort verweigern?
dazu kann ich nichts sagen, aber bei mehreren Erkrankungen kann es auch um die Frage gehen, ab wann der Arbeitgeber aus der sechswöchigen Entgeltfortzahlung raus ist und die Krankenkasse übernehmen darf.
dabei handelt es sich wohl um ein sogenanntes krankenrückkehrgespräch
ich möchte jetzt nicht im detail auf gründe und hintergründe von solchen gesprächen eingehen
gem. dem BEM (Betrieblichen Eingliederungsmanagement) und der Fürsorge kann der AG das sehr wohl fragen … Fragen darf man ja alles … aber wichtig ist das der Arbeitnehmer nichts darauf sagen muss da es sein persönlichkeitsrecht tangiert …