Hallo,
ich habe nun schon eine Weile im Netz und auch hier im Archiv gesucht; leider jedoch ohne wirklich weiterzukommen. Es geht um folgenden, fiktiven Fall:
Arbeitnehmer AN (mit individuellem Arbeitsvertrag) hat fristgerecht gekündigt. Nehmen wir an, dass er das Unternehmen zum Ende des ersten Quartals 2011 verlassen wird. Der AN hat für diesen Zeitraum noch x Tage Urlaub ausstehend (durch den AG bereits so bestätigt). Nun will der AG aber, dass sich der AN den Urlaub ausbezahlen lässt („Abfeiern“ wäre aber theoretisch möglich). Der AG begründet dieses Vorhaben damit, dass es noch zuviel zutun gibt. Nehmen wir in diesem Zusammenhang weiter an, dass der AG weit über 100 (vergleichbare) Beschäftigte hat und von der Kündigung des AN bereits Anfang November 2010 erfahren hat. Trotzdem hat er sich bisher jedoch nicht um Ersatz gekümmert. Nun stellt er fest, dass er auf den AN nicht verzichten kann.
Wie ist vor dem o.g. Hintergrund die Sit. zu beurteilen ? Der AN möchte den Urlaub „nehmen“ und sich nicht ausbezahlen lassen. Eine besondere Regelung zum Urlaub existiert im Arbeitsvertrag nicht(etwa Einschränkungen, Urlaubssperrzeiten, etc.).
Vielen Dank im Voraus.
Weihnachtliche Grüße,
Stefan