AG zahlt Gehalt im Voraus

Ein Arbeitgeber bezahlt seinen Angestellten B jeden Monat im Voraus. Der Arbeitnehmer glaubt, dass der Arbeitgeber ihm bald kuendigen wird bzw. der Arbeitnehmer sofort kuendigt, wenn er einen neuen Arbeitplatz gefunden hat. Muss der Arbeitnehmer dann sein Gehalt anteilsmaessig zurueckzahlen?

Muss der Arbeitnehmer
dann sein Gehalt anteilsmaessig zurueckzahlen?

Spricht von der Logik her was dagegen? Der AN wird ja wohl für den ganzen Monat bezahlt und nicht nur für Teile davon. Oder was steht dazu im Vertrag?

Hallo,
ich würde mir mal die gesetzlichen Kündigungsfristen anschauen, die nach der Probezeit bei mindestens 4 Wochen liegen und zwar zum 15. oder zum Monatsende. Wenn man zum Monatsende gekündigt wird, und hatte sein Gehalt im voraus, was soll denn dann noch zurück zu zahlen sein???
Gruß Tawin 211

Muss der Arbeitnehmer

dann sein Gehalt anteilsmaessig zurueckzahlen?

Spricht von der Logik her was dagegen? Der AN wird ja wohl für
den ganzen Monat bezahlt und nicht nur für Teile davon. Oder
was steht dazu im Vertrag?

Wenn das Wörtchen ‚wenn‘ nicht wäre
Hallo,

ich würde mir mal die gesetzlichen Kündigungsfristen
anschauen, die nach der Probezeit bei mindestens 4 Wochen
liegen und zwar zum 15. oder zum Monatsende.

Danke, die kenne ich. Und wo steht was im Ursprungsposting, dass der TE nicht mehr in der Probezeit ist. Oder welche Kündigungsfrist für ihn/sie gilt? Vielleicht besagt ja auch ein Tarifvertrag was ganz anderes?

Wenn man zum
Monatsende gekündigt wird,

Ja wenn! Aber wir wissen es in diesem Fall nicht. Und nu?

MfG

Antworten, die die Welt nicht braucht!
Hi!

Wenn man zum
Monatsende gekündigt wird, und hatte sein Gehalt im voraus,
was soll denn dann noch zurück zu zahlen sein???

Und wenn zum 15. gekündigt wird?
Und wenn dort nicht mehr als 20 MA beschäftigt sind und vereinbart ist, dass lediglich vier Wochen greifen (also nicht nur zu den zwei Terminen)?
Und wenn es eine außerordentliche Kündigung gibt?

LG
Guido

es handelt sich um die probezeit. es ist kein tarifvertrag vorhanden.

es handelt sich um die probezeit. es ist kein tarifvertrag
vorhanden.

Da ja noch gar nicht gekündigt wurde nutzt uns diese Info jetzt nicht viel.
Wenn nicht zum Monatsende gekündigt wird, dann seh ich keinen Grund, warum das volle Gehalt gezahlt werden sollte. Wenn man nur einen Teil des Monats arbeitet gibts eben auch nur entsprechend anteilig Gehalt. Mit der Tatsache, ob nun vorher oder nach der Leitung gezahlt wird hat das nichts zu tun. Eine Vereinbarung, die regelt, dass dem AN das volle Gehalt auch dann zusteht, wenn er nur Teile des Monats gearbeitet hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich. (Aber der AN kann ja nichtsdestotrotz in seinem Vertrag schauen, ob da etwas steht, was diese Annahme rechtfertigen würde)