AG zahlt keinen Lohn

Hallo,

ich hatte zum 04.07. einen Minijob angenommen.
Kurz darauf bekam ich ein Jobangebot, das ich nicht ausschlagen wollte. Allerdings ueberschnitt sich der Termin an dem ich bei meinem neuen AG anfangen sollte (18.07.) mit der Kuendigungsfrist des Minijobs (2 Wochen). Also bin ich zu meinem Chef hingegangen, habe ihm den Sachverhalt dargestellt und ihn darum gebeten mich vor Ablauf der Kuendigungsfrist gehen zu lassen. Er fragte mich, ob er bis zum 17.07. auf mich zaehlen koenne, was ich ihm bejahte. Dann meinte er nur ich solle ihm die Kuendigungspapiere mitbringen. Das tat ich dann auch.
Jetzt habe ich eine Verdienstabrechnung bekommen aus der hervorgeht, dass ich kein Geld fuer meine Arbeit bekomme. Ich habe insgesamt 17,5 Std. bei einem Lohn von 7,50 Euro / Std. gearbeitet (also 131,25 Euro offen).
Kann mein ehemaliger Arbeitgeber meinen noch offenen Lohn einbehalten weil ich vor Ablauf der Kuendigungsfrist gekuendigt habe?

Hallo,

natürlich kann er Ihren Verdienst nicht einbehalten. Aber vielleicht liegt ja auch nur ein Missverständnis vor?! Nach der harmonischen Einigung bezüglich der Kündigung, wäre das absichtliche Einbehalten echt unverständlich.
Reden Sie doch nochmal mit ihm oder der Personalabteilung. Ansonsten hilft wohl nur der Weg zum Anwalt.
VG Corinna

Nein kann er nicht, doch vermutlich will er nicht freiwillig zahlen. Am besten sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen (lassen), nach 14 Tagen kommt dann vom Gericht automatisch die Vollstreckung. Sollte er jedoch Widerspeuch gegen den Mahnbescheid einlegen, hilft nur eine gerichtliche Klage. Die kostet dann Geld. Das lohnt sich bei dem Betrag nicht.

Vielen lieben Dank fuer die schnellen Antworten.
Ich werde noch einmal ein persoenliches Gespraech mit meinem Ex-Chef suchen. Da es sich um eine renomierte Discounterkette handelt, gehe ich erstmal von einem Missverstaendnis aus. Wenn das alles nichts hilft, werde ich mir wohl oder uebel einen Mahnbescheid ausstellen lassen muessen.

Viele Gruesse

Guten Morgen,

grundsätzlich kann Dein Chef das Geld nicht einbehalten. Die Arbeit wurde geleistet und muss somit auch entlohnt werden.

Hier hilft nur noch mal die Rücksprache mit Deinem (ehemaligen) Chef, um die Sache aufzuklären. Sollte er sich weigern, zu bezahlen, dann muss leider als nächster Schritt der Weg zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht führen. Weitergehende arbeitsrechtliche Beratung kann ich leider nicht machen.

Viel Glück,
Michaela

Hallo, nein das kann er natürlich nicht. Mahne ihn schriftlich unter Fristsetzung. Wenn er nicht regiert, kann Du den offenen Betrag einklagen. Auf das kannst Du selbst. Hierzu nimmt Kontakt mit dem zuständigen Arbeitsgericht auf. Dort gibt es die dazu erforderlichen Formulare. Soweit ich weiß, hilft man Dir dort auch beim ausfüllen.
Gruß
Ella

Nein, das Entgelt für geleistete Arbeit steht Dir zu. Die vorzeitige Kündigung hat damit nichts zu tun. Ich würde meinen Chef nach dem Grund der Einbehaltung fragen.
MfG

Hallo, nein natürlich nicht. Fordern Sie ihn auf den Lohn bis zum … zu zahlen. ERfolgt das nicht, werden sie rechtliche SChritte einleiten. Das wirkt meistens. Wenn nicht, Klage beim Arbeitsgericht einreichen. LG

sorry, dass ich erst jetzt antworte, denn die Nachricht blieb im Spamfilter hängen.

Bitte sofort aufs Arbeitsgericht gehen. Dort wird deine Klage auch niedergeschrieben. Du kannst natürlich auch den Weg des Mahnbescheids gehen. Voraussetzung ist, dass du die gearbeiteten Stunden nachweisen kannst.