Hallo,
was tun, wenn ein AG trotz Güteverhandlung und einer Vollstreckungsandrohung nicht zahlt?
Zu pfänden gibt es nicht, rechnungen übernehmen andere für die firma, eingehende gelder werden auf privatkonten umgeleitet.
ist es möglich als AN für den AG eine verschleppte Insolvenz anzumelden?
Oder muß der AN leer ausgehen?
Vielen dank…
P.S. - AN schwanger und bereits in Mutterschutz,
Hi,
ist der AG ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft?
Und was heißt, dass andere die Rechnungen für die Firma übernehmen?
Gruss
der AG ist eine Limited.
es wird mit einer anderen firma zusammen gearbeitet, aber jede ist eigenständig. es läuft so ab:
Der AG schickt der anderen Firma Aufträge von Kunden und die andere Firma zahlt ihm dafür das geld nicht aus, sondern verrechnet es mit offenen Forderungen, wie z.B. telefonrechnung, versicherung, finanzamt etc.
Wenn die Firma eigene Geschäftsräume und -ausstattung hat, gibt es auch was zu pfänden.
Selbstverständlich kann der AN auch für den AG bei entsprechender Stelle Insovlenz beantragen. Es wäre dann sogar zu überlegen, direkt eine Anzeige wegen evtl. Insolvenzverschleppung zu tätigen.
Jedoch muss sich der AN dann klar sein, je nachdem wie lange seine Tätigkeit her ist, dass evtl. Vermögen mit anderen Gläubigern „geteilt“ werden muss und sich der Prozess reichlich lange hinziehen kann.
Wenn AN einen Anwalt hat, sollte er/sie sich an diesen wenden!