Hallo,
der AG zahlt nicht, wie es in den bestehenden Arbeitsverträgen geregelt ist, zum Ende eines Monats bis spätestens zum 3. Werktag eines Folgemonats. Die AN warten jeden Monat auf ihr Gehalt und nichts passiert. Der AG zahlt mal am 4., mal am 5., mal am 7. usw. eines Folgemonats. Nun ist der 12. Tag des Folgemonats und die AN haben immer noch kein Gehalt auf den Konten. Es wurde bereits das Gespräch mit dem AG gesucht, welcher die AN immer wieder vertröstet, eine Insolvenz besteht laut Aussagen des AG´s nicht. AG gibt an, dass die Gehaltsabrechnungsdaten bereits seit Anfang Juni bei der Bank liegen, aber Bank überweist nicht an die einzelnen AN.
Fragen:
- Wie können sich die AN gegen die verspäteten Gehaltszahlungen
wehren???
- Wann darf der AG den AN ihre Gehaltsabrechnung aushändigen, wenn
das Gehalt bereits überwiesen wurde, vorher, nachher oder ist das
egal??
Gruss Lotti
P.S. Einen BR gibt es nicht.
Hallo Schnusel,
AG gibt an, dass die
Gehaltsabrechnungsdaten bereits seit Anfang Juni bei der Bank
liegen, aber Bank überweist nicht an die einzelnen AN.
Also für so ein Verhalten der Bank gibts entweder einen Grund (vielleicht ist ja gar kein Geld da, was sie an die AN überweisen kann?) oder der AG lügt. Sorry, wer glaubt denn, dass eine Bank die Überweisung von Anfang Juni noch immer nicht getätigt haben soll? Einfach so? Weil jemand in der Bank keine Lust hat dazu? Das glaubst du doch nicht wirklich?
- Wie können sich die AN gegen die verspäteten Gehaltszahlungen wehren?
Schau dir mal das hier an http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
- Wann darf der AG den AN ihre Gehaltsabrechnung aushändigen, wenn
das Gehalt bereits überwiesen wurde, vorher, nachher oder ist das
egal?
„(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.“
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html
Wie viele Mitarbeiter sind denn dort tätig?
MfG
Hallo Xolophos,
Also für so ein Verhalten der Bank gibts entweder einen Grund
(vielleicht ist ja gar kein Geld da, was sie an die AN
überweisen kann?) oder der AG lügt. Sorry, wer glaubt denn,
dass eine Bank die Überweisung von Anfang Juni noch immer
nicht getätigt haben soll? Einfach so? Weil jemand in der Bank
keine Lust hat dazu? Das glaubst du doch nicht wirklich?
Ganz meiner Meinung, ich denke auch, dass kein Geld auf dem Konto des AG´s ist/war, somit wurde mit der Überweisung der Gehälter
der AN gewartet bis das Konto gedeckt ist, aber spricht man den AG auf diese Möglichkeit an, verneint er dies!!
Schau dir mal das hier an
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Gut zu wissen, danke!
„(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des
Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu
erteilen.“
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html
Also nicht am 31. die Gehaltsabrechnung verteilen und das Geld später überweisen, sondern erst überweisen und dann Gehaltsabrechnung verteilen??!!
Wie viele Mitarbeiter sind denn dort tätig?
ca. 50 AN
MfG
Ebenfalls
Gruss Schnusel
Hallo Schnusel,
…aber spricht man
den AG auf diese Möglichkeit an, verneint er dies!!
Logisch. Würdest du es zugeben, wenn du AG wärst und deine Mitarbeiter daraus schlussfolgern könnten (ob nun zu recht oder nicht, sei mal dahingestellt) „Na wenn der jetzt kein Geld hat, dann kann er uns ja auch die zukünftigen Gehälter/Löhne nicht zahlen. Na da bleiben wir doch gleich daheim.“ (o.ä.)?
„(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des
Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu
erteilen.“
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html
Also nicht am 31. die Gehaltsabrechnung verteilen und das Geld
später überweisen, sondern erst überweisen und dann
Gehaltsabrechnung verteilen??!!
„bei Zahlung des Arbeitsentgelts“ sonst könnte er ja später behaupten, dass er lt. Abrechnung das Geld ja überwiesen hat … nur ist es nie angekommen.
Wie viele Mitarbeiter sind denn dort tätig?
ca. 50 AN
Na da siehts ja mit dem Kündigungsschutz schon mal besser aus als in ner kleinen „Klitsche“ mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern.
MfG
Hallo Xolophos,
Logisch. Würdest du es zugeben, wenn du AG wärst und deine
Mitarbeiter daraus schlussfolgern könnten (ob nun zu recht
oder nicht, sei mal dahingestellt) „Na wenn der jetzt kein
Geld hat, dann kann er uns ja auch die zukünftigen
Gehälter/Löhne nicht zahlen. Na da bleiben wir doch gleich
daheim.“ (o.ä.)?
Nö, aber ich würde meinen AN gegenüber so aufrichtig sein und ihnen mitteilen, dass es zu einer verspäteten Gehaltszahlung kommen könnte und die AN ihre Abbuchungen auf einen späteren Termin bei der Bank ändern sollten! Oder?
„bei Zahlung des Arbeitsentgelts“ sonst könnte er ja später
behaupten, dass er lt. Abrechnung das Geld ja überwiesen hat
… nur ist es nie angekommen.
Sollen die AN die Annahme der Abrechnung verweigern bis sie sich vergewissert haben ob das Gehalt auch schon auf dem Konto ist???
Na da siehts ja mit dem Kündigungsschutz schon mal besser aus
als in ner kleinen „Klitsche“ mit nicht mehr als 10
Mitarbeitern.
Kündigungsschutz?? Was ist das? Dieses Wort kennt der AG „nur“ bei schwangeren AN!!! Da schert der sich nicht drum, wer von seinen Rechten als AN gebrauch macht (…jaja, AN haben AUCH Rechte!!!..) oder ihm die Nase eines AN nicht mehr passt, dann wird dieser AN „betriebsbedingt gekündigt“! Es ist dabei für den AG vollkommen unerheblich ob der „betriebsbedingte Grund“ auch der Realität entspricht!
MfG
ebenfalls
Schnusel
Hallo,
Nö, aber ich würde meinen AN gegenüber so aufrichtig sein und
ihnen mitteilen, dass es zu einer verspäteten Gehaltszahlung
kommen könnte und die AN ihre Abbuchungen auf einen späteren
Termin bei der Bank ändern sollten! Oder?
Der AG macht es aber offensichtlich nicht. Es ist müßig darüber zu diskutieren, was du oder ich in dem Fall als AG machen würden.
„bei Zahlung des Arbeitsentgelts“ sonst könnte er ja später
behaupten, dass er lt. Abrechnung das Geld ja überwiesen hat
… nur ist es nie angekommen.
Sollen die AN die Annahme der Abrechnung verweigern bis sie
sich vergewissert haben ob das Gehalt auch schon auf dem Konto
ist???
Keine Panik!
Ihr hebt ja hoffentlich eure Kontoauszüge auf. Und da lässt sich ja nachweisen, dass nix/Null/nada in dem Zeitraum überwiesen wurde.
Es ist dabei
für den AG vollkommen unerheblich ob der „betriebsbedingte
Grund“ auch der Realität entspricht!
Ähm … wie war das nochmal mit eurem Betriebsrat? http://kurl.de/c1h1 ???
MfG
Hallo,
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Der AG macht es aber offensichtlich nicht. Es ist müßig
darüber zu diskutieren, was du oder ich in dem Fall als AG
machen würden.
In der Tat!
Keine Panik!
Ihr hebt ja hoffentlich eure Kontoauszüge
auf. Und da lässt sich ja nachweisen, dass nix/Null/nada in
dem Zeitraum überwiesen wurde.
Ich heb die schon auf, was die anderen machen weiß ich nicht.
Ähm … wie war das nochmal mit eurem Betriebsrat?
http://kurl.de/c1h1 ???
Wir haben leider keinen BR, AG legt auch keinen Wert darauf, dass einer gegründet wird und droht mit Konsequenzen falls doch einer es wagt einen BR gründen zu wollen!!!
MfG
Ebenfalls
Schnusel
Hallo,
Wir haben leider keinen BR,
… was den AG freut
AG legt auch keinen Wert darauf,
dass einer gegründet wird
… verständlich. Ich würds auch nicht mögen, wenn mir jemand „Beine macht“, wenn ich als AG mein Ding in aller Ruhe durchziehen kann und nicht so der [Ironie]einsichtige Typ[/Ironie] wäre. (Nein, ich bin kein AG, aber ich tu jetzt mal so. Irgendwer muss ja auch die Rolle des Bösewichts im Film spielen, gell 
und droht mit Konsequenzen falls
doch einer es wagt einen BR gründen zu wollen!!!
Nun ja, ihr/du könnt/kannst euch/dich ja trotzdem mal kundig machen, wie sowas geht. Ne einzelne Ameise kann man eben besser zerquetschen als einen Ameisenhaufen.
MfG
Lange Rede,
kurzer Sinn,
ich geh´ zur Gewerkschaft hin!
)
Trotzdem Danke für deine Antworten.
Gruss Schnusel