AG zahlte Sozialversicherungsbeiträge nicht!

Auch nach mehrmaliger Aufforderung durch AN hat AG keine Sozialversicherungsbeiträge für AN abgeführt. Zollkontrolle deckte diesen Sachverhalt auf. Vorladung zu Gericht wurde an AN versandt. Welche rechtlichen Konsequenzen hat der AN zu erwarten? Arbeitsverhältnis ist Minijob auf 400€ Basis.

Es wäre toll, wenn jemand eine fundierte Antwort für mich hätte. Danke im Voraus.

guten morgen,
du hast überhaupt keine konsequenzen zu erwarten, denn die beitragsabführung gehört zu den pflichten des arbeitgebers. auch eine evtl. nachforderung scheidet arbeitsrechtlich nach dei monaten aus. was du aber tun kannst, ist strafanzeige stellen, damit die beiträge für dein rentenkonto nicht verloren gehen. kostet ja nix :smile:)) und dem arbeitgeber wird gezeigt: so gehts nicht.
freundliche grüße
atuedde

*******************

grundsätzlich hast du keine Konsequenzen zu erwarten. Wenn du auf 400 Euro Basis arbeitest, bist du nicht gegen kranken+renten+arbeitslosigkeit versichert. Der Arbeitgeber führt lediglich 30 % Pauschalen Beitrag aus 400 Euro an die Bundesknappschaft ab. Für die Abführung der Beiträge ist der Arbeitgeber verantwortlich und nicht der Arbeitnehmer. Auch die Meldung an die Bundesknappschaft muss der Arbeitgeber machen.

Konsequenzen hätte es nur, wenn du mehrere 400 Euro Arbeitsverhältnisse hättes und du dies dem Arbeitgeber verschwiegen hättest.

Ansonsten bist du fein raus, kannst getrost zum Gericht gehen.